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Wir Carl Alexander,
von Gottes Gnaden
Großherzog von Sachsen-Weimar-Eisenach, Landgraf in Thüringen,
Markgraf zu Meißen, gefürsteter Graf zu Henneberg, Herr zu
Blankenhain, Neustadt und Tautenburg
2c. 2c.
Nachdem für den Bau und Betrieb einer Lokomotiv-Eisenbahn von Wutha
nach Ruhla unter der Benennung:
Ruhlaer Eisenbahn
eine Aktien-Gesellschaft mit dem Sitze in Ruhla W. A. gebildet und in das
Handelsregister zu Eisenach, in dessen Amtsgerichtsbezirk die Gesellschaft ihren.
Sitz hat, eingetragen worden ist, wollen Wir hiermit der bezeichneten Gesell-
schaft die Konzession zum Bau und Betriebe der oben erwähnten Eisenbahn
für Unser Staatsgebiet nach Maßgabe des anliegenden Staatsvertrages vom
30. Dezember 1879 und der demselben beigefügten Konzessions-Bedingungen
ertheilen.
Zugleich ertheilen Wir der gedachten Eisenbahn-Gesellschaft die gnädigste
Zusicherung, daß Unser unter dem 26. November 1855 erlassenes Gesetz über
die zur Anlegung der Werrabahn erforderlichen zwangsweisen Eigenthums-
abtretungen und auch etwaige spätere Abänderungen dieses Gesetzes auch auf
die das diesseitige Staatsgebiet berührenden Theile der Ruhlaer Eisenbahn
erstreckt und angewendet werden sollen.
Die gegenwärtige Urkunde nebst Beilagen soll durch das Regierungs-Blatt
für das Großherzogthum zur öffentlichen Kenntniß gebracht werden.
Weimar, den 16. Februar 1880.
Carl Alerander.
v. Groß.
Konzessions-Urkunde
für den Bau und Betrieb einer Lokomotiv.
Eisenbahn von Wutha nach Ruhla.