Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1880. (64)

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Urkundlich haben Wir diesen Verordnungs-Nachtrag höchsteigenhändig voll- 
zogen und mit Unserem Großherzoglichen Staatsinsiegel versehen lassen. 
So geschehen und gegeben Weimar, am 11. März 1880. 
Carl Aler ander. 
G. Thon. v. Groß. 
Ministerial-Bekanntmachungen. 
(261 I. Nachdem mit höchster Genehmigung die Funktionen eines Expropriations- 
Kommissars für die im Großherzogthum belegene Strecke der Ruhlaer Eisen- 
bahn dem Großherzoglichen Geheimen Justizrath Piltz zu Eisenach übertragen 
worden sind, wird Solches hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar, den 18. März 1880. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
v. Groß. 
(27) II. Daß die Führung des Katasters von Udestedt dem Großherzoglichen 
Rechnungsamte in Vieselbach übertragen worden ist, wird hierdurch zur 
öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar, den 22. März 1880. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Finanzen. 
G. Thon.
	        
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