Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1880. (64)

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Ministerial-Bekanntmachungen. 
(39) I.. Nachdem Seine Königliche Hoheit der Großherzog die gnädigste Ent- 
schließung gefaßt haben, dem Volkskindergartenverein zu Eisenach die 
Rechte einer milden Stiftung zu verleihen, wird Solches zur öffentlichen 
Kenntniß gebracht. 
Weimar, den 12. April 1880. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Großherzoglichen Hauses und des Kultus. 
Stichling. 
(40] II. Es wird hierdurch angeordnet, daß, wenn gegen einen activen Offizier 
eine Klage gerichtet worden ist oder ein solcher Offizier im Zwangsvollstreckungs- 
verfahren zur Leistung des Offenbarungseides geladen werden soll, der Gerichts- 
schreiber unter Bezeichnung des Gegenstandes des Rechtsstreites dem Militär- 
vorgesetzten des Offiziers hiervon Nachricht zu ertheilen hat. Die Benach- 
richtigung erfolgt, sobald der beantragte Termin bestimmt ist. 
Unter dem Militärvorgesetzten ist zu verstehen: 
1) in Ansehung derjenigen Offiziere, welche im Verbande eines Regiments 
oder selbständigen Bataillons u. s. w. stehen, der Kommandeur dieses 
Regiments, bezw. selbständigen Bataillons u. s. w., 
2 in Ansehung aller übrigen Offiziere der zunächst vorgesetzte Militär- 
befehlshaber, 
3) bezüglich derjenigen Offiziere, welche einem Militärbefehlshaber nicht 
unterstellt sind, das Kriegsministerium. 
Den Parteien sind Schreibgebühren für diese Mittheilungen nicht in 
Rechnung zu stellen. 
Weimar, den 16. April 1880. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Justiz. 
Für den Departements-Chef: 
Dr. K. Brüger. 
n u Da der Ablauf des dreijährigen Zeitraums, auf dessen Dauer die 
30 ½ igen Mitglieder der Bezirksausschüsse gewählt sind, mit dem 
Juui d. J. bevorsteht, so wird die Vornahme der erforderlichen neuen
	        
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