Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1882. (66)

Regierungs-Blatt 
für das 
Großherzogthum 
Sachsen = Weimar = Eisenach. 
Nummer 12. — Weimar. 10. Juni 1882. 
Inhalt: Ministerial. Belanntmachung, —.— für Ramsborn betreffend, Seite 91. — Minislerial-Bekannt= 
nachung, mehrere im Veriage von Engen Grosser in Berlin erschiene: re, als brauchbare Hilfsmittel für 
Siernegeanern sich erweisende Schriften betrefjend, Seite 91. Ministerial. Bekanntmachung, die Be- 
zeichnung der Vertreter der Parteien in den in bürgerlichen Roechtsstreitigleiten. urrgehenden Urtheilen be- 
treffend, Seite 92. — Ministerial-Bekanntmachung, eine Abänderung des Art. 21 des wegen Errichtung 
eines gemeinschaftlichen Landgerichts in Gera am 18. Mai 1878 abgeschlossenen Bertrags betreffend, 
Seite 93. — Ministerial-Bekanntmachung, die Bestellung von Haupt-Agenten Seitens der Versicherungs- 
Gesellschaft „Thuringia“ zu Erfurt und der Liverpool & London & Globe Bensder e Gesellschaft 
betreffend, Seite 93 und 94. — Reichs.-Gesetzblatt Seite 94 
Ministerial-Bekanntmachung. 
(561 I. Daß die Führung des Katasters von Ramsborn der Großherzog-= 
lichen Bezirkskatasterführung in Eisenach übertragen worden ist, wird hierdurch 
zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar, den 26. Mai 1882. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Finanzen. 
G. Thon. 
(57|] II. Die Standesbeamten des Großherzogthums werden auf nachstehende 
im Verlage von Eugen Grosser in Berlin erschienene Druckschriften: 
„Erfordernisse, Form und Beurkundung der Eheschließung. Nach den 
Ausführungs-Verordnungen, Instruktionen und Entscheidungen des 
Bundesraths, des Reichs-Justizamts und der Central-Aufsichtsbehörden 
der Bundesstaaten zum praktischen Gebrauche für Standesbeamte zu- 
1882 12