Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1882. (66)

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Bezugnahme auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 17. Mai 1878 (Re- 
gierungs-Blatt Seite 85) hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar, am 8. Juli 1882. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
Für den Departements-Chef: 
Dr. Schomburg. 
!74) Das 13. und 14. Stück des Reichs-Gesetzblatts enthalten unter 
Nr. 1471 das Gesetz, betreffend die Abänderung des Zolltarifgesetzes vom 
15. Juli 1879, vom 23. Juni 1882; unter 
„ 1472 die Zusatzakte für die Schiffahrtsakte für die Donaumündungen, 
vom 28. Mai 1881; unter 
„ 1473 das Gesetz, betreffend die Feststellung eines Nachtrags zum 
Reichshaushalts-Etat für das Etatsjahr 1882/83, vom 26. Juni 
1882; unter 
„ 1474 den Allerhöchsten Erlaß, betreffend die Aufnahme einer Auleihe 
auf Grund des Gesetzes vom 15. Februar 1882, betreffend die 
Aufnahme einer Anleihe für Zwecke der Verwaltungen des Reichs- 
heeres, der Marine und der Reichseisenbahnen, vom 26. Juni 1882. 
* Weimor. — Hof .Buchdruckerel.
	        
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