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342 3. Buch. 3. Kapitel.
gaßen sie es nicht, daß sie, die ihren ganzen Wohlstand der liebevollen
Begünstigung ihres Herzogs verdankten, jetzt dessen letzter
Rettungsanker waren: mit Lübeck fiel Heinrichs des Löwen letztes
Bollwerk, und daher wollten sie sich dem Kaiser nicht ohne seine
Zustimmung ergeben. Bischof Heinrich von Lübeck, welcher eingedenk
der Pflichten seines geistlichen Amtes, in treuer Anhänglichkeit
an seine Gemeinde in der belagerten Stadt ausgehalten hatte, übernahm
auf Bitten der Bürger die Vermittelung. Ihm gelang es
denn auch, vom Kaiser einen Waffenstillstand auszuwirken: während
desselben sollten die Belagerten unter sicherem Geleite des Kaisers
Gesandte an den Herzog nach Stade schicken, um von ihm zu erfahren,
ob noch irgend welche Hülfe und Entsatz zu hoffen sei oder
ob sie sich, um die Stadt vor größerem Unheil zu bewahren, dem
Kaiser übergeben sollten. Bis zur Rückkehr der Gesandtschaft sollten
die Feindseligkeiten ruhen. Daß übrigens der Kaiser selbst es
nicht auf eine Vernichtung der so reichen und daher auch für ihn
wichtigen Stadt abgesehen hatte, bewies er nicht allein durch das
Eingehen dieses Vertrages, sondern auch durch die freundliche Theilnahme,
welche er dem Bischof bewies: von seiner Krankheit unterrichtet,
schickte er ihm seinen eigenen Arzt in die Stadt, um ihm
jede nöthige Pflege angedeihen zu lassen.)
Nach einigen Tagen kehrten denn auch die Bürger, welche man
an den Herzog geschickt hatte, von Stade zurück. Heinrich der Löwe
sah es wohl ein, daß seine Sache rettungslos verloren war und es
der ihm so werthen Stadt nur zum Nachtheile gereichen konnte,
wenn sie dem siegreichen Kaiser noch längeren Widerstand leistete.
Er gab ihr daher die Erlaubniß, demselben ihre Thore zu öffnen.)
Die Bürger, welche so der Verpflichtungen gegen ihren alten Herren
entbunden waren, wollten jedoch bei dem Tausche nichts verlieren,
namentlich jede Strafe für ihren Widerstand vermeiden und erklärten
daher dem Kaiser, daß sie ihn erst dann einlassen würden, wenn
er ihnen alle Privilegien, ihr Stadtrecht sowohl wie ihre Handelsfreiheiten,
bestätigt hätte. Denn auf diesen beruhte die ganze so
glänzende Stellung der Stadt und ihre großen Hoffnungen für die
Zukunft. Ohne Weiteres verstand sich der Kaiser zu dieser Bestä-1)
Arnold. Lub. l. berichtet burgenses rerersi onm Guncolino comwite
ausführlich von ben unterhandlungen ex praecepto ducis civitatem in mades
Kaisers mit Lübeck. nus eins tradiderunt.
2) ibid. Post aliquot autem dies