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schließt, und wird darnach der gefundene Zinsenbetrag dem Guthaben der Ein-
leger in den Hauptbüchern der Sparkasse zugeschrieben. Vom ersten Tage des
neuen Geschäftsjahres ab wird dieser kapitalisirte Zinsenbetrag gleich den Ein-
lagen mit verzinst.
Unm diese kapitalisirten Zinsen wieder zinstragend zu machen, ist die Zu-
schreibung in den ausgestellten Schuldbüchern nicht nöthig.
Es soll aber, wenn eine solche für erforderlich erachtet wird, Seitens der
Anstalt hierzu durch öffentliche Bekanntmachung aufgefordert werden. Wünscht
sie ein Betheiligter dennoch, so wird dies während der regelmäßigen Geschäfts-
stunden, wenn das laufende Geschäft es gestattet, sonst zu geeigneter vorher
bekannt zu machender Zeit bewirkt.
§ 7.
Beabsichtigte Rücknahmen bis mit 30 Mark bedürfen keiner Kündigung;
Rückforderungen höherer Beträge sind nur auf vorgängige Kündigung zulässig.
Die Kündigungsfristen betragen bei einer Summe
bis 100 Mark 2 Wochen
77 200 77 4 1
„ 300 „ 6
„ 500 „ 10
darüber hinaus 13 „
Auf ein und dasselbe Schuldbuch können nicht mehrere Kündigungen
nebeneinander, also zugleich, laufen. Es werden in der Regel wöchentlich zwei
Sparkassetage abgehalten und zwar Mittwoch und Sonnabend, Vormittags von
10 bis 12 Uhr und Nachmittags von 2 bis 5 Uhr.
Eine an einem andern Tage als den Sparkassetagen angebrachte Einlage-
kündigung gilt erst vom nächsten Sparkassetage an. "
88.
Einzahlungen erfolgen an jedem Sparkassetage Vor- und Nachmittags,
Auszahlungen dagegen blos Nachmittags.
Der bloße Besitz des Sparkassebuchs berechtigt zur Erhebung von Kapital
und Zinsen, demnach zahlt die Sparkasse gültig an jeden Inhaber des Spar-
kassebuchs und es werden in Letzterem die geleisteten Zahlungen sofort ab-
geschrieben.