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desselben aber zur freien Verfügung dessen gestellt werden soll, welcher
die Anzeige des Verlustes gemacht hat.
Diese öffentliche Bekanntmachung ist innerhalb der laufenden
dreimonatlichen Frist in angemessenen Zwischenräumen noch zweimal zu
wiederholen.
Für die Kosten der öffentlichen Bekanntmachung hat jedenfalls der
Extrahent einzustehen.
Meldet sich innerhalb der gesetzten Frist Jemand, der Ansprüche irgend
einer Art an das vermißte Sparkassebuch macht, so ist die Erledigung
der Sache von der Justizbehörde zu erwarten und die Verwaltung der
Sparkasse wird inzwischen den Betrag des streitigen Sparkassebuchs
innebehalten, bis rechtskräftig erkannt ist, an wen die Zahlung zu
leisten sei.
Meldet sich aber innerhalb der gesetzten dreimonatlichen Frist Niemand,
um Ansprüche an das vermißte Sparkassebuch zu machen, welches in den
Akten ausdrücklich zu bemerken ist, so wird von sämmtlichen Mitgliedern
des Verwaltungs-Ausschusses ein von diesen zu unterschreibender Beschluß
gefaßt, vermöge dessen auf Grund der erfolgten Anzeige und öffentlichen
Bekanntmachung das fragliche Sparkassebuch mit allen demselben an-
hängenden Rechten für vernichtet und ungültig erklärt und dessen ganzer
Betrag, soweit er nach den Büchern der Sparkasse noch nicht erhoben
ist, zur freien Disposition des Anzeigers gestellt wird, welcher das nach
der Bestimmung unter b dieses Paragraphen ausgefertigte Zeugniß
wieder zurückzugeben hat.
10.
Dem Verwaltungs-Ausschuß der Sparkasse steht jeder Zeit das Recht zu,
die Einlagen mit einer dreimonatlichen Zahlungsfrist zu kündigen.
Die Kündigung wird bewirkt entweder durch unmittelbare Benachrichtigung
des bekannten Einlegers und Einschreibung der Kündigung in das Einlagebuch
oder mittelst öffentlicher Bekanntmachung in der Beilage der Weimarischen
Zeitung und im hiesigen Lokalblatte. Jede in letzterer Weise durch die Zeitung
bewirkte Kündigung muß die Angabe des Namens, auf welchen das Conto
steht, der Band und das Blatt des Sparkasse-Hauptbuchs, in und auf welchem
die Einlage eingetragen ist, die auf dem Einlagebuch bemerkten Buchstaben und