Regierungs-Blatt
für das
Großherzogthum
Sachsen-Weimar-Eisenatch.
Nummer 10. Weimar. 16. Mai 1882.
Juhalt: Ministerial--Bekanntmachung, Ertheilung der Rechte einer juristischen Persönlichkeit und einer milden
Stiftung an die von einem Komité zu Weimar begründete „Herberge zur Heimath“ betreffend Seite 71.
— Ministerial- n’ee“ die Zulassung des Dachpappensabrikats der Firma Müller & Schubert in
Lindenau bei Leipzig als Bedachungsmaterial im Großherzogthume betreffend Seite 72. — Ministerial-
Bekanntmachung, die Katasterführung für Dankmarshausen, Fernbreitenbach und Wüluschensuhl betrefiend
Seite 72. — Ministerial-Bekanntmachung, die Abtrennung des Ortes Gehaus mit Hohenwart von dem
*i-- der Stenerrezeptur Vacha und dessen Zuweisung an den Stenererhebebezirk Geisa betreffend
Seite 72. — Ministerial Bekanntmachung, die Wahlen der Landtags-Abgeordneten für den 23. Landtag
Siistem Seite 73. — Ministerial- Bekanmmachung, die Konzessionirung der Transport= Versicherungs-
Wen. Gesellschaft Deutscher 4%y zu Berlin zum Geschäftsbetrieb im Großherzogthume betresffend Seite 74.
Reichs.-Gesetzblatt Seite 74
Ministerial-Bekanntmachungen.
[47] I. Nachdem Seine Königliche Hoheit der Großherzog das von einem in
hiesiger Stadt zu Begründung einer
„Herberge zur Heimath“
gebildeten Komité überreichte Statut bis auf Widerruf gnädigst zu genehmigen
und der auf Grund desselben errichteten Anstalt die Rechte einer juristischen
Persönlichkeit und einer milden Stiftung zu verleihen geruht haben, wird
Solches hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar, am 29. April 1882.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
Dr. Schomburg.
1882 14