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4. Hinsichtlich der Bewirthschaftung der Kirchen= und Pfarreiwaldungen
ist, namentlich zum Zwecke der Erzielung eines gleichmäßig wiederkehrenden
Ertrages, der Grundsatz festzuhalten, daß der sogenannte Nachhaltsbetrieb
zu erhalten und bezüglich einzuführen ist. Läßt sich der Nachhaltsbetrieb
nicht ermöglichen, weil z. B. die Fläche des Waldes zu gering ist, oder weil
das zum Nachhaltsbetriebe erforderliche Material (der Holzmassenvorrath) in
einem wenigstens einigermaßen zureichenden Altersklassenverhältnisse nicht vor-
handen ist, so ist, wenn nicht mit unserer Genehmigung Rodung oder Verkauf
der Waldparzelle stattfinden soll (vergl. Ziffer II der Instruktion vom
18. Mai 1859) ein aussetzender Betrieb einzurichten. Das Nähere in
dieser Beziehung zu bestimmen, behalten wir uns für den einzelnen Fall vor.
Weimar, den 26. Juli 1884.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Großherzoglichen Hauses und des Kultus.
Stichling.
Ministerial-Bekanntmachungen.
[881 I. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben auf Grund des Ge-
setzes vom 3. April 1878 zu beschließen geruht, daß vom 15. August d. J.
an der Vorstand der Forstinspektion Neustadt aO. von der eigenen Bewirth=
schaftung des Inspektionsforstes Schömberg entbunden und dieselbe einem
anstatt des seitherigen Beiförsters anzustellenden selbstständigen Revierförster
übertragen werde.
Weimar, den 30. Juli 1884.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement der Finanzen.
Vollert.
[89] II. Nachdem das Mandat des durch die allgemeinen Wahlen im
VI. Wahlbezirke zum Landtagsabgeordneten für die gegenwärtig laufende
Etats-Periode erwählten Landgerichts-Direktors Dr. Hugo Fries zu Weimar
durch die Beförderung desselben zum Präsidenten des Großherzoglichen Land-
gerichts daselbst erloschen war, ist bei der aus dieser Veranlassung durch das
unterzeichnete Staats-Ministerium angeordneten Neuwahl der genannte bis-
herige Abgeordnete zum Abgeordneten für den bezeichneten Wahlbezirk auf
den Rest der Wahlperiode wiederum gewählt worden, und wird Solches hier-