Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1885. (69)

Regierungs-Platt 
Sach! reb, nach. 
Nummer 14. Weimar. 26. Juni 1885. 
Inhalt: Ministerial- Bekanntmachung, die Verleihung der Rechte der jurislischen Perssnlctrn an den Luiher- 
Festspiel-Verein zu Jena- beireffend, Seite 71. — Ministerial. Lelanntmachunz. Ausschreiben einer A#groe 
zur Verbandskasse der Viehbesitzer des Großherzogthums betreffend, Seite 7 
  
  
  
  
Ministerial-Bekanntmachungen. 
(59] I. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben dem „Luther- 
Festspiel-Verein“ zu Jena auf geschehenes Ansuchen die Rechte der 
juristischen Persönlichkeit zu verleihen geruht. 
Weimar, den 15. Juni 1885. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Großherzoglichen Hauses und des Cultus. 
Stichling. 
(60|] II. Mit höchster Genehmigung Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs 
wird zur Bestreitung der nach § 26 des Gesetzes vom r 18% die 
Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen betreffend, zu estenden Ent- 
schädigungen für an Rotz oder Lungenseuche erkrankte und auf polizeiliche 
Anordnung getödtete Thiere, auf Grund der §§ 27, 28, 29 und 33 dieses 
Gesetzes 
eine einfache Abgabe von Zwanzig Pfennig für jedes Pferd, Esel, 
Maulthier, Maulesel 
und 
1885 15
	        
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