Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1911. (95)

Regierungsblatt 
für das 
Großherwogtum Lachlen. 
—. —— — — — —— 
Nummer 6. Weimar. 15. April 1911. 
Inhalt: Geseßt über die Furserge für die Ointrröllevenen der Volksschullehrrr. Vom 15. März 1911, 
Seite 35. — Inhaltsverzeichnis aus dem Zentralblatt für das Deutsche Reich, Seite 38. 
(25] Gesetz über die Fürsorge für die Hinterbliebenen der Volksschullehrer. Vom 15. März 1911. 
Wir 
Wilsbelm Ernst, 
von Gottes Gnaden 
Großherzog von Sachsen-Weimar-Eisenach, Landgraf in Thüringen, 
Markgraf zu Meißen, gefürsteter Graf zu Henneberg, 
Herr zu Blankenhain, Neustadt und Tautenburg 
ꝛc. ꝛc. 
verordnen mit Zustimmung des getreuen Landtags was folgt: 
81. 
Die Fürsorge für die Hinterbliebenen der festangestellten Volksschullehrer über— 
nimmt mit Wirkung vom 1. Januar 1911 an der Staat. 
Die Pensionsanstalt für die Witwen und Waisen der Schullehrer im Groß- 
herzogtum Sachsen wird aufgehoben. Die den Mitgliedern obliegenden Leistungen 
an Antrittsgeldern und jährlichen Beiträgen fallen vom 1. Januar 1911 ab weg. 
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