Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1886. (70)

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welche sich am achten Tage zu trüben beginnt. Vom zehnten bis zwölften Tage 
beginnen die Pocken zu einem Schorfe einzutrocknen, der nach 3 bis 4 Wochen 
von selbst abfällt. 
Die Entnahme der Lymphe zum Zwecke weiterer Impfung ist schmerzlos 
und bringt dem Kinde keinen Nachtheil. 
Wird sie unterlassen, so pflegen sich die Pocken von selbst zu öffnen. 
§ 9. Bei regelmäßigem Verlaufe der Impfpocken ist ein Verband über- 
flüssig, falls aber in der nächsten Umgebung derselben eine starke breite Röthe 
entstehen sollte, oder wenn die Pocken sich öffnen, so umwickelt man den Ober- 
arm mit einem in Baumöl getauchten oder noch besser mit Vaseline bestriche- 
nen kleinen Leinwandläppchen. 
Bei jeder erheblichen nach der Impfung entstehenden Erkrankung ist ein 
Arzt zuzuziehen. 
§ 10. An einem im Impftermine bekannt zu gebenden Tage erscheinen 
die Impflinge zur Nachschau. Dieselben erhalten, wenn die Impfung Erfolg 
hatte, an diesem Tage den Impfschein. Der letztere ist sorgfältig zu ver- 
wahren. 
§ 11. Kann ein Kind am Tage der Nachschau wegen erheblicher Er- 
krankung, oder weil in dem Hause eine ansteckende Krankheit herrscht (8 1), 
nicht in das Impflokal gebracht werden, so haben die Eltern oder deren Ver- 
treter dieses spätestens am Terminstage dem Impfarzte anzuzeigen.
	        
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