Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1886. (70)

98 
Zwei weitere Mitglieder, deren Amt ein Ehrenamt ist, ernennen Wir. Die 
beiden übrigen Mitglieder sind auf Lebenszeit der Großherzogliche Ober— 
Schloßhauptmann Leo Graf Henckel von Donnersmarck und der Großherzog— 
liche Sanitätsrath Dr. Felix Vulpius zu Weimar. Verstirbt einer der Ge- 
nannten, so tritt dessen erstgeborener Sohn an dessen Stelle. Nach dem 
Ableben eines Sohnes vererbt sich die Mitgliedschaft in den Familien des 
Grafen Henckel und des Dr. Vulpius nach dem Rechte der männlichen Erst- 
geburt. Unmündige sind durch ihre Vormünder zu vertreten. Erlischt der 
Mannsstamm in einer der beiden Familien, so erlischt die Mitgliedschaft im 
Curatorium. 
Die erblichen Mitglieder haben das Recht, sich im Curatorium vertreten 
zu lassen. Den Vorsitz im Curatorium führt der Director des Museums. 
Das Curatorium ist beschlußfähig, wenn auf gehörig erfolgte Aufforderung 
des Vorsitzenden wenigstens drei Mitglieder an der Abstimmung sich betheiligen. 
Die Beschlußfassung erfolgt mit einfacher Stimmenmehrheit. Bei Stimmen- 
gleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. 
Die Einladung zu den Sitzungen des Curatoriums und die Aufforderung 
zur Beschlußfassung außerhalb der Sitzungen hat der Vorsitzende schriftlich zu 
erlassen. Der Einladung zu den Sitzungen ist die Tagesordnung beizufügen. 
An einer angeordneten Beschlußfassung nicht theilnehmende Mitglieder 
begeben sich für diesen Fall ihres Stimmrechts. 
84. 
Die nächste Aufsicht über das Museum führt dessen von Uns zu ernennen- 
der Director. 
85. 
Das Curatorium ist berufen, bei der ersten Ordnung und Aufstellung der 
Sammlungen mitzuwirken, ingleichen bei der Ausarbeitung der Museums— 
Satzungen und der Dienstvorschrift für den Hausmeister und dessen Gehilfen. 
Hiernächst hat das Curatorium darüber zu wachen, daß die Sammlungen 
in der von der Oberaufsicht genehmigten Aufstellung und in ihren einzelnen 
Stücken erhalten werden. 
Auch hat das Curatorium über Erwerbungen für das Museum auf Er— 
fordern gutachtlich sich zu äußern.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.