Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1886. (70)

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Auf allen Bahnhöfen und Haltestellen sind min. 4,0 m breite chaussirte 
Lade- und Zufuhrstraßen nach den Güterschuppen anzulegen, auch mit aus- 
reichenden gepflasterten Vorplätzen herzustellen. 
IX. Betriebsmittel. 
Es sind zu beschaffen: 
1. vier Stück dreiachsige Tenderlokomotiven. Diese Lokomotiven 
sollen einen Zug von 60 000 kg Gewicht mit einer Geschwindigkeit von 20 km. 
pro Stunde auf Steigungen von 1: 35 und gleichzeitig durch Kurven von 
200 m Radius zu befördern im Stande sein. Das möglichst gleichmäßig auf 
die Achsen zu vertheilende Gesammtgewicht derselben in vollausgerüstetem Zu- 
stande soll in min. 22500 kg betragen, der größte Raddruck darf dabei 
5000 kg nicht übersteigen. 
Die Lokomotiven sollen ähnlich den bei der Ilmenau-Breitenbacher Bahn 
angewendeten konstruirt sein und den obligatorischen Vereinbarungen entsprechen; 
2. sechs Stück Personenwagen II. und III. Klasse nach dem 
Interkommunikationssystem mit je mindestens 40 Sitzplätzen; 
3. ein kombinirter Post-, Personen= und Gepäckwagen mit 
einem Koupee für Post, einem Koupee für Gepäck und zusammen 25 Sitzplätzen 
II. und III. Klasse; 
4. ein kombinirter Post= und Gepäckwagen. 
Diese acht Wagen sind sämmtlich mit Heberlei-Bremsen auszustatten. 
5. vier gedeckte Güterwagen mit einer Tragfähigkeit von je 10000 kg und 
6. fünf offene Güterwagen mit einer Tragfähigkeit von je 10 000 kg. 
Vier Güterwagen sind mit Spindelbremsen zu versehen, im Uebrigen 
haben alle Güterwagen den für Hauptbahnen geltenden Bestimmungen zu ent- 
sprechen. 
7. die nöthigen Reservetheile für Lokomotiven und Wagen. 
8. die zur Bahnunterhaltung erforderlichen Werkzeuge und drei Bahnmeister- 
wagen; 
9. die Einrichtung der Reparaturwerkstatt in Berka; 
10. das zum Fahrbetrieb erforderliche Geräthe. 
Sämmtliche Betriebsmittel sollen aus einer der bestrenommirtesten Fabriken 
bezogen werden und sind vor deren Inbetriebsetzung durch einen kompetenten 
Maschinentechniker eingehend zu prüfen. Die Prüfungsberichte sind bei dem 
Antrage auf Gestattung der Betriebseröffnung mit vorzulegen. 
  
Weimar. — Hos-Buchdruckerei.
	        
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