Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1886. (70)

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Statut 
der 
Weimar- Rastenberger Eisenbahn-Gesellschaft. 
A. Allgemeine Bestimmungeu. 
81. 
Name und Zweck der Gesellschaft. 
Unter der Firma: „Weimar-Rastenberger Eisenbahn-Gesellschaft“ wird 
eine Aktien-Gesellschaft gebildet, welche den Bau und Betrieb einer Lokalbahn 
von Weimar über Buttelstedt nach Rastenberg, mit Zweiglinie von Buttelstedt 
nach Großrudestedt zum Zwecke hat. 
Mit Genehmigung der Großherzoglichen Staatsregierung ist die Gesell- 
schaft berechtigt, auch den Bau weiterer Eisenbahnlinien auszuführen und deren 
Betrieb zu übernehmen. 
§ 2. 
Domizil der Gesellschaft. 
Die Gesellschaft nimmt ihr Domizil und den Sitz der Verwaltung in 
Weimar. 
§ 3. 
Bahnlinie. 
Die Bahulinie ist nach dem von der Großherzoglichen Staatsregierung 
zu genehmigenden Bauprogramm in vollständig betriebsfähigem Zustande, mit 
den erforderlichen Betriebsmitteln versehen, herzustellen. 
Die Bahn wird für ein Geleise und für den Betrieb mit Lokomotiven 
eingerichtet. 
Die Gesellschaft ist berechtigt, den gesammten Betrieb einem Dritten zu 
überlassen. 
8 4. 
Höhe des Baufonds und des Grundkapitals sowie der Aktien. 
Das Grundkapital beträgt 1350 000 / in Worten: 
Eine Million Dreihundertfünfzig Tausend Mark Deutsche Reichswährung.
	        
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