Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1886. (70)

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theilungen mit jeder der betheiligten anderen Staatsregierungen die Zeit des 
beiderseitigen Inkrafttretens der vorliegenden Vereinbarung festsetzen. 
Der Rücktritt von dem gegenwärtigen Uebereinkommen steht einer jeden 
der an demselben betheiligten Staatsregierungen gegenüber jedem anderen der 
vertragsschließenden Staaten durch einfache, an die betreffende andere Staats- 
regierung abzugebende schriftliche Erklärung mit der Wirkung zu, daß hierdurch 
die Vereinbarung für beide betheiligte Staaten mit dem Ende des Kalender- 
jahres, in welchem diese Erklärung abgegeben worden ist, außer Kraft tritt. 
So geschehen zu Eisenach, am 12. Juni 1885. 
(gez.) Freiher N. v. Groß. Dr. Schambach. 
Stier. 
eim. Mohr. 
onnenkalb. C. Weidinger. 
hr. v. Ketelhodt. Fischer. 
Baudler. 
Weimar. — Hof-Buchdruckerei.
	        
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