Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1886. (70)

Formular für die Anmeldung. 
  
  
  
  
  
  
  
  
Staat Kreis (Amt) 
Regierungsbezirk Gemeinde-(Guts-) Bezrr 
Anmeldung 
auf Grund des § 11 des Unfallversicherungsgesetzes. 
Zahl der durchschnittlich 
Name des Unternehmers SVegenstan beschäftigten ver- Vemerkungen 
Fi . . sicherungspflichtigen · 
(Firma) Betriebes.“ Personen.“) 
6 
, den 1886. 
  
(Unterschrift des zur Anmeldung Verpflichteten.) 
"*) Nur solche Betriebe, welche sich auf die Ausführung von Bauarbeiten estrecken, sind anzumelden; doch ist 
nicht erforderlich, daß die Arbeiter ausschließlich bei Bauarbeiten beschäftigt werden 
*“) Die Anmeldung hat auch dann zu erfolgen, wenn weniger als 10 verstcherungspslichtige Personen (Arbeiter 
und solche Betriebsbeamie, deren Jahresarbeitsverdienst an Gehalt oder Lohn Zweitausend Mark nicht übersteigt) 
beschshiige werden.
	        
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