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Die erste Verloosung findet Anfang April 1892 statt. Die Nummern der verloosten
Schuldverschreibungen werden in den Gesellschaftsblättern bekannt gemacht werden.
Die Gesellschaft hat die Befugniß, auch größere und frühere Rückzahlungen zu leisten,
als nach dem Tilgungsplane zu geschehen haben würde, und nach dem 1. Januar 1892 auch außer-
halb des Tilgungsverfahrens die sämmtlichen noch vorhandenen Schuldverschreibungen mit
halbjähriger Frist zu kündigen.
3. Die Rückzahlung der verloosten Schuldverschreibungen geschieht gegen deren Einliefe-
rung behufs Vernichtung an dem der Ziehung folgenden 1. Juli in Jena bei der Hauptkasse
der Gesellschaft, in Berlin bei der Berliner Handels-Gesellschaft und bei Jacob Landau, in
Frankfurt al M., Leipzig, München, nach Umständen noch an anderen Plätzen bei den bekannt
zu gebenden Zahlungsstellen.
Mit dem Rückzahlungs-Termine der verloosten Schuldverschreibungen hört jede weitere
Verzinsung derselben auf und es sind demnach die bis zu jenem Zeitpunkte noch nicht fällig
gewordenen, zu den Schuldverschreibungen gehörigen Zinsscheine sammt Anweisungen bei Ein-
hebung des Kapitals zurückzuliefern, widrigenfalls der Betrag der fehlenden Zinsscheine von
dem Kapitale in Abzug gebracht wird.
Jena, den 1886.
Die Direktion der Saal-Eisenbahn-Gesellschaft.
Gegengezeichnet
Der Rendant. (Stempel.)
(Eigenhändige Unterschrift.)