Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1886. (70)

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(Hinterseite.) 
Die erste Verloosung findet Anfang April 1892 statt. Die Nummern der verloosten 
Schuldverschreibungen werden in den Gesellschaftsblättern bekannt gemacht werden. 
Die Gesellschaft hat die Befugniß, auch größere und frühere Rückzahlungen zu leisten, 
als nach dem Tilgungsplane zu geschehen haben würde, und nach dem 1. Januar 1892 auch außer- 
halb des Tilgungsverfahrens die sämmtlichen noch vorhandenen Schuldverschreibungen mit 
halbjähriger Frist zu kündigen. 
3. Die Rückzahlung der verloosten Schuldverschreibungen geschieht gegen deren Einliefe- 
rung behufs Vernichtung an dem der Ziehung folgenden 1. Juli in Jena bei der Hauptkasse 
der Gesellschaft, in Berlin bei der Berliner Handels-Gesellschaft und bei Jacob Landau, in 
Frankfurt al M., Leipzig, München, nach Umständen noch an anderen Plätzen bei den bekannt 
zu gebenden Zahlungsstellen. 
Mit dem Rückzahlungs-Termine der verloosten Schuldverschreibungen hört jede weitere 
Verzinsung derselben auf und es sind demnach die bis zu jenem Zeitpunkte noch nicht fällig 
gewordenen, zu den Schuldverschreibungen gehörigen Zinsscheine sammt Anweisungen bei Ein- 
hebung des Kapitals zurückzuliefern, widrigenfalls der Betrag der fehlenden Zinsscheine von 
dem Kapitale in Abzug gebracht wird. 
Jena, den 1886. 
Die Direktion der Saal-Eisenbahn-Gesellschaft. 
Gegengezeichnet 
Der Rendant. (Stempel.) 
(Eigenhändige Unterschrift.)
	        
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