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Urkundlich haben Wir dieses Gesetz Höchsteigenhändig vollzogen und mit
Unserem Großherzoglichen Staatsinsiegel bedrucken lassen.
So geschehen und gegeben Weimar, den 17. November 1886.
Carl Alexander.
Stichling. v. Groß. Vollert.
Ministerial--Bekanntmachungen.
[105| I1. Daß die Führung des Katasters von Mellingen dem Großherzoglichen
Rechnungsamte Weimar übertragen worden ist, wird hierdurch zur öffentlichen
Kenntniß gebracht.
Weimar, den 16. November 1886.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement der Finanzen.
Vollert.
[1061 II. Zur vierten ordentlichen Landessynode sind in Gemäßheit der Be-
stimmungen in den § 3 flg. der Synodalordnung vom 29. März 1873 folgende
Abgeordnete ernannt und gewählt worden:
A. Von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzoge
sind ernannt:
der Superintendent Spieß in Großrudestedt,
der Pfarrer Wuttig in Frankenheim,
der Hauptmann a. D. von Stockhausen in Eisenach,
der Verlagsbuchhändler Böhlau in Weimar.
B. Von der Theologischen Fakultät in Jena ist erwählt:
der Geheime Kirchenrath Professor Dr. theol. Lipsius in Jena.
C. Von den Kirchgemeinden sind gewählt:
im I. Wahlbezirke:
Generalsuperintendent Dr. theol. Hesse in Weimar,
Kommerzienrath Döllstedt in Weimar
als Abgeordnete,