Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1886. (70)

296 
an welchen Orten die Aushebung und Abnahme für jeden Aushebungsbezirk 
stattfindet, und an welchem Mobilmachungstage dieselbe beginnt. 
8 24. 
Für jeden Verwaltungsbezirk wird eine Aushebungskommission 
gebildet. 
Dieselbe besteht aus: 
1. dem Bezirksdirektor oder dessen gesetzlichem Vertreter als Civil— 
kommissarius, 
2. einem vom kommandirenden General zu ernennenden Offizier als Mi— 
litärkommissarius, dem ein zweiter Offizier beigegeben werden kann. 
Zuzutheilen sind der Aushebungskommission: 
1. ein militärischerseits zu kommandirender Roßarzt oder vom Bezirks- 
direktor zuzuziehender Thierarzt und 
2. drei von dem Bezirksausschuß von sechs zu sechs Jahren zu wählende 
Taxatoren. 
8 265. 
Zu Taxatoren missen sachverständige und unbescholtene Personen, 
welche das volle Vertrauen der Eingesessenen besitzen, gewählt werden. Die- 
selben sind nach dem als Anlage D beigefügten „Eidesformular“ durch den A 
Bezirksdirektor oder dessen Vertreter vor Beginn des Abschätzungsgeschäftes 2 
zu vereidigen, und ist beglaubigte Abschrift der darüber aufzunehmenden Ver- 
handlung dem Nationale beizufügen. 
Neben den drei Taxatoren werden drei Stellvertreter für dieselben ge- 
wählt, welche der Bezirksdirektor im Bedarfsfall einberuft und vereidigt. 
Die Taxatoren, deren Stellvertreter, sowie die eventuell zuzuziehenden 
Thierärzte erhalten Tagegelder und Fuhrkosten gemäß § 16 Absatz 1 und 2. 
Für die Büreangehülfen des Bezirksdirektors, welche außerhalb des 
Sitzes der Behörde bei der Musterung und Anshebung mitwirken, dürfen 
Tagegelder mit 4 Mark pro Tag und Reisekosten mit 2 Mark pro Meile 
liquidirt werden. 
§ 26. 
Die von den Musterungskommissionen ausgewählten, beziehungsweise 
sämmtliche von denselben als kriegsbrauchbar erachteten Pferde werden von 
50“
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.