Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1886. (70)

Anlage F (zu § 32). 
Verzeichniß 
der für militärische Zwecke als tanglich anerkannten und angekauften Fahr- 
zeuge und Geschirre nebst Zubehör aus dem Verwaltungsbezirrr 
Musterungsbezir .. . 
Bemerkung: 
Die Verzeichnisse sind am Schluß von den Abnahmekommissionen und Taxatoren durch Namensunter- 
schrist und Datum zu vollziehen. 
53“
	        
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