356
I129] IIII. Bei dem bevorstehenden Beginn der neuen Finanzperiode für die
Jahre 1887, 1888 und 1889 wird hiermit auf die Vorschrift in § 6 der
Ausführungsverordnung vom 13. Oktober 1883 noch besonders hingewiesen,
wonach die sämmtlichen Großherzoglichen Staats= und Hofkassen, ingleichen
die Kassen der Gemeinden, Kirchen, der vom Staate anerkannten Religions=
gesellschaften, der öffentlichen Schulen, Stiftungen, der Aktiengesellschaften,
Kommanditgesellschaften auf Aktien, Sparkassen, der eingetragenen Erwerbs-
und Wirthschaftsgenossenschaften, sowie die Kranken= und Berufsgenossenschafts-
kassen zur Herbeiführung einer Kontrole über richtig erfolgte Anmeldung von
Diensteinkommen vollständige Verzeichnisse aller von ihnen zu zahlenden an-
meldungspflichtigen Bezüge bis zum 8. Januar 1887 und die in dieser Be-
ziehung ferner etwa vorkommenden Veränderungen (Ab= und Zugänge) —
nicht aber auch Ausfallscheine — halbjährlich, jedesmal spätestens bis zum
8. Juli und bis zum 8. Januar den betreffenden Rechnungsämtern und
Steuerlokalkommissionen zu übersenden haben.
Weimar, den 23. Dezember 1886.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement der Finanzen.
Vollert.
(130) 1V. Daß von der Direktion der Preußischen Renten-Versicherungs-
Anstalt zu Berlin an Stelle des verstorbenen Kommerzienraths Freund, bis-
herigen Hauptagenten derselben, der Kaufmann A. Saal in Weimar zum
Hauptagenten für das Großherzogthum ernannt worden ist, wird unter Bezug-
nahme auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 28. Juni 1877 (Regierungs-
Blatt Seite 143) hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar, den 29. Dezember 1886.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chefs:
W. Genast.