Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1886. (70)

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I129] IIII. Bei dem bevorstehenden Beginn der neuen Finanzperiode für die 
Jahre 1887, 1888 und 1889 wird hiermit auf die Vorschrift in § 6 der 
Ausführungsverordnung vom 13. Oktober 1883 noch besonders hingewiesen, 
wonach die sämmtlichen Großherzoglichen Staats= und Hofkassen, ingleichen 
die Kassen der Gemeinden, Kirchen, der vom Staate anerkannten Religions= 
gesellschaften, der öffentlichen Schulen, Stiftungen, der Aktiengesellschaften, 
Kommanditgesellschaften auf Aktien, Sparkassen, der eingetragenen Erwerbs- 
und Wirthschaftsgenossenschaften, sowie die Kranken= und Berufsgenossenschafts- 
kassen zur Herbeiführung einer Kontrole über richtig erfolgte Anmeldung von 
Diensteinkommen vollständige Verzeichnisse aller von ihnen zu zahlenden an- 
meldungspflichtigen Bezüge bis zum 8. Januar 1887 und die in dieser Be- 
ziehung ferner etwa vorkommenden Veränderungen (Ab= und Zugänge) — 
nicht aber auch Ausfallscheine — halbjährlich, jedesmal spätestens bis zum 
8. Juli und bis zum 8. Januar den betreffenden Rechnungsämtern und 
Steuerlokalkommissionen zu übersenden haben. 
Weimar, den 23. Dezember 1886. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Finanzen. 
Vollert. 
(130) 1V. Daß von der Direktion der Preußischen Renten-Versicherungs- 
Anstalt zu Berlin an Stelle des verstorbenen Kommerzienraths Freund, bis- 
herigen Hauptagenten derselben, der Kaufmann A. Saal in Weimar zum 
Hauptagenten für das Großherzogthum ernannt worden ist, wird unter Bezug- 
nahme auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 28. Juni 1877 (Regierungs- 
Blatt Seite 143) hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar, den 29. Dezember 1886. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
Für den Departements-Chefs: 
W. Genast.
	        
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