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II. Signale auf und vor den Stationen.
a. Die akustischen Signale mit der Stationsglocke.
10. Die Abfahrt des Zuges naht, even= Kurzes Läuten und ein deutlich mar-
tuell auch Erlaubniß zum Ein- kirter Schlag.
steigen.
11. Einsteigen. Zwei markirte Schläge.
12. Abfahrt. Drei markirte Schläge.
b. Die optischen Signale am Abschlußtelegraphen der
Bahnhöfe und Haltestellen sind folgende:
13. Einfahrt ist gesperrt.
bei Tage: l-
Der Telegraphenarm muß
nach rechts wagerecht gestellt
sein.
bei Dunkelheit:
Die Signallaterne am Te-
legraphenmast zeigt nach Außen
rothes Licht und nach Innen
(der Station zugekehrt) grünes
Licht.
14. Einfahrt ist frei.
bei Tage: “s bei Dunkelheit:
Der Telegraphenarm muß « Die Signallaterne am Te-
schräg rechts nach oben gerich- legraphenmast zeigt nach Außen
tet sein (unter einem Winkel grünes Licht und nach Innen
von etwa 45 Grad). (der Station zugekehrt) weißes
sicht.
Wo es für nothwendig erachtet wird, die Ablenkung der Züge vom durch-
gehenden Geleise durch Signale am optischen Telegraphen kenntlich zu machen,
gelten folgende Bestimmungen:
1. Die Ablenkung in ein abzweigendes Geleis ist stets an demselben
Telegraphenmast zu signalisiren, an welchem sich das Signal für das
Verbleiben im durchgehenden Geleise befindet.
2. Die Anwendung von Ausfahrtssignalen auf den Bahnhöfen und Halte-
stellen ist gestattet; in der Regel sind dieselben vor dem zu deckenden
Punkte aufzustellen. In Ausnahmefällen können die Signalzeichen für
die Ausfahrt an einem und demselben Telegraphenmast mit den Signal-