Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1886. (70)

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zeichen für die Einfahrt angebracht werden, sofern ihre Erkennung dem 
verantwortlichen Stationsbeamten direkt möglich ist, oder durch Nach- 
ahmungssignale möglich gemacht wird. 
3. Die Signale sind, in der Richtung des fahrenden Zuges gesehen, 
folgende: 
13. Einfahrt ist gesperrt. 
a) Für das durchgehende und das abzweigende Geleis (Ablenkung) 
bei Tage: bei Dunkelheit. 
Der obere Telegraphenarm Die obere Signallaterne 
muß nach rechts wagerecht am Telegraphenmast zeigt 
gestellt sein. nach Außen rothes Licht und 
nach Innen (der Station zu- 
gekehrt) grünes Licht. (Die 
andere Signallaterne zeigt 
kein Licht.) 
14. Einfahrt ist frei. 
a) Für das durchgehende Geleis (Hauptgeleis) 
bei Tage: « bei Dunkelheit: 
Der obere Telegraphen— Die obere Signallaterne 
arm muß schräg rechts nach am Telegraphenmast zeigt nach 
oben gerichtet sein (unter Außen grünes Licht und nach 
einem Winkel von etwa 45 Innen (der Station zugekehrt) 
— SGrad). weißes Licht. (Die andere 
Signallaterne zeigt kein Licht.) 
   
— 
  
b) Für das abzweigende Geleis (Ablenkung) 
bei Tage: bei Dunkelheit: 
Beide Telegraphenarme Beide Signallaternen am 
müssen schräg rechts nach oben Telegraphenmast zeigen nach 
gerichtet sein (unter einem Außen grünes Licht und nach 
Winkel von etwa 45 Grad). Innen (der Station zugekehrt) 
weißes Licht. 
  
 
	        
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