Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1886. (70)

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A. Ausfahrt ist gesperrt. 
a. Für das durchgehende und abzweigende Geleis (Ablenkung) 
bei Tage: 
Der obere Telegraphen- 
arm muß nach rechts wage- 
recht gestellt sein. 
  
  
bei Dunkelheit: 
Die obere Signallaterne 
am Telegraphenmastzeigt nach 
Innen (der Station zuge- 
kehrt) rothes Licht und nach 
Außen (der freien Bahnstrecke 
zugekehrt) weißes Licht. (Die 
andere Signallaterne zeigt 
kein Licht.) 
  
B. Ausfahrt ist frei. 
a. Für das durchgehende Geleis (Hauptgeleis) 
bei Tage: 
Der obere Telegraphen- 
arm muß schräg rechts nach 
oben gerichtet sein (unter 
einem Winkel von etwa 45 
Grad). 
bei Dunkelheit: 
Die obere Signallaterne 
am Telegraphenmast zeigt 
nach Innen (der Station zu- 
gekehrt) weißes Licht und nach 
Außen ist dieselbe geblendet. 
(Die andere Signallaterne zeigt kein 
Licht.) 
b. Für das abzweigende Geleis (Ablenkung) 
E bei Tage: 
Beide Telegraphenarme 
müssen schräg rechts nach 
oben gerichtet sein 
einem Winkel von etwa 45 
GlrPad). 
(unter 
bei Dunkelheit: 
Beide Telegraphenlaternen 
am Telegraphenmast zeigen 
nach Innen (der Station 
zugekehrt) weißes Licht und 
nach Außen sind dieselben ge- 
blendet. 
  
Die Herstellung hiervon abweichender Signale am Telegraphenmast für 
die Einfahrt oder die Ausfahrt ist nur mit Genehmigung der #izuständigen
	        
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