Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1886. (70)

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und außerdem am letzten Wagen zwei 
nach vorn grün und nach hinten roth 
leuchtende Laternen (Oberwagenlater- 
nen). 
Für einzeln fahrende Lokomotiven 
auf der freien Bahnstrecke genügt eine 
roth leuchtende Laterne und bei Be— 
wegung der Lokomotiven auf Statio- 
nen die Anbringung einer Laterne mit 
weißem Licht am Anfange der Loko- 
motive und am Ende des Tenders, 
bei Tenderlokomotiven an beiden Enden 
derselben. 
20. Es folgt ein Extrazug nach 
bei Tage: 
Außer dem Schluß- 
signaleine grüne Scheibe 
oben auf dem letzten 
Wagen oder zu jeder 
Seite desselben. 
  
  
  
bei Dunkelheit: 
Signal 19 mit der 
Abänderung, daß eine der 
beiden vorgeschriebenen 
Laternen auch nach hinten 
grünes Licht zeigt. 
Für einzeln fahrende Lokomotiven 
genügt die Anbringung einer grün 
leuchtenden Laterne hinten. 
21. Es kommt ein Extrazug in entgegengesetzter Richtung 
bei Tage: 
Eine grüne runde 
Scheibe vorn an der 
Lokomotive. 
  
bei Dunkelheit: 
Eine grün leuchtende 
über den weiß leuchten- 
den Laternen vorn an 
der Lokomotive. 
 
	        
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