Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1886. (70)

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Durchmesser der Achse Des Achsschenkels Bhne 
in der Nabe mindestensDurchmesser mindestens) Länge höchstens Achse 
mm mm mm kg 
100 62 150 4300 
105 66 156 5000 
110 70 162 5 800 
115 74 166 6600 
120 78 170 7500 
125 82 174 8500 
130 86 178 9600 
135 90 182 10700 
140 94 185 12000 
145 98 188 13200 
  
  
  
(2) Bei Anwendung von Schweißeisen sind die Belastungen um 16 Pro- 
zent zu verringern. 
(3) Werden größere Schenkellängen angewendet, so sind auch die Durch- 
messer entsprechend zu vergrößern. 
(4) Bei den Achsen der Personen-, Post= und Gepäckwagen soll die 
Stärke in der Nabe nicht unter 115 mm und die größte zulässige Brutto- 
belastung um 20 Prozent geringer sein, als die Tabelle im Absatz 1 dieses 
Paragraphen angiebt. 
(5) Wagen= und Tenderachsen dürfen keine Absätze an den Naben haben 
und sind überhaupt an den Achsen und Achsschenkeln alle scharfen Absätze zu 
vermeiden.
	        
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