Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1886. (70)

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[II4) X. Daß von der Direktion der Versicherungs-Gesellschaft zu Schwedt 
an Stelle des Kaufmann W. Stöckert zu Weimar, bisherigen Hauptagenten 
derselben, der Kaufmann Chr. Klopfleisch daselbst zum Hauptagenten für 
das Großherzogthum ernannt worden ist, wird unter Bezugnahme auf die 
Ministerial-Bekanntmachung vom 18. Februar 1878 (Regierungs-Blatt Seite 58) 
hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar, den 9. Februar 1886. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
Für den Departements-Chef: 
Dr. Schomburg. 
[15] Das 1. und 2. Stück des Reichs-Gesetzblatts von 1886 enthalten unter 
Nr. 1629 die Bekanntmachung, betreffend die Bestimmung der Form des 
Stempelzeichens zur Angabe des Feingehalts auf goldenen und 
silbernen Geräthen, vom 7. Januar 1886; unter 
„ 1630 den Handels-, Schifffahrts= und Konsularvertrag zwischen dem 
Deutschen Reich und der Dominikanischen Republik, vom 30. Ja- 
nuar 1885; unter 
„ 1631 die Bekanntmachung, betreffend die Beschäftigung von Arbeite- 
rinnen und jugendlichen Arbeitern in Drahtziehereien mit Wasser- 
betrieb, vom 3. Februar 1886.
	        
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