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(20) IV. Daß die Führung des Grundsteuerkatasters von Obernissa dem
Großherzoglichen Rechnungsamte in Vieselbach übertragen worden ist, wird
hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar, den 19. Februar 1886.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement der Finanzen.
Vollert.
([21) V. Nachdem mit Höchster Genehmigung die Funktionen eines Expro-
priations-Kommissars für die Weimar-Berka-Blankenhainer Eisenbahn dem
Großherzoglichen Gerichtsassessor Schmid zu Weimar übertragen worden sind,
wird solches hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar, den 20. Februar 1886.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
Dr. Schomburg.
Weimar. — Pofs-Buchdruckerei.