Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1887. (71)

XV 
  
Juhalt. 
Datum 
des 
Gesetzes 2c. 
Seite des 
Reg.= 
Blattes. 
  
Standesämter. 
Ministerial-Bekanntmachung, Nachtrag zu der Instruktion für die 
Standesbeamten des Großherzogthums vom 13. Dezember 1875 
betreffeeernrn.... .. .... . . .. 
Ministerial-Bekanntmachung, die Errichtung besonderer Standes- 
ämter für die Ortschaften Urspringen und Weilar betreffend 
Stempelabgabe, s. unter Reichsstempelabgabe. 
T. 
Thierlymphe, Anweisung zur Gewinnung, Aufbewahrung und Versendung. 
Ministerial-Bekanntmachnn . .. . .. .. . . . . . . . ... 
Unfallversicherung. u. 
Ministerial-Bekanntmachung, die Anmeldung unfallversicherungs- 
pflichtiger Tiefbau= und anderer Baubetriebe betreffend 
Ministerial-Bekanntmachung, die Beitreibung rückständiger Beiträge 
für die Berufsgenossenschaften betreffed .. 
Ministerial-Bekanntmachung, die Wahl der Vertreter zu der kon- 
stituirenden Genossenschaftsvers lung 
schaftlichen Berufsgenossenschaft des Großherzogthums betreffend 
Ministerial-Bekanntmachung, die Unfallversicherung der bei der 
Unterhaltung der Staatschausseen des Großherzogthums beschäf- 
tigten Personen betressfe. 
Ministerial-Bekanntmachung zur Ausführung des Reichsgesetzes, 
betreffend die Unfallversicherung der bei Bauten beschäftigten 
Personen..............................................· 
Höchste Verordnung, einen Nachtrag zur Höchsten Verordnung vom 
6. Februar 1884 zur Ausführung des Reichsgesetzes über die 
Krankenversicherung der Arbeiter vom 15. Juni 1883 enthaltend 
Unterweisung für die Vormünder, s. unter Vormünder. 
V. 
Vaterschaft über außerehelich geborene Kinder. Vermerke zu den Kirchen- 
büchern und den israelitischen Registern. Ministerial-Bekannt— 
machnanaa.. .. ... 
Verwaltungssachen, Kostenwesen. Geseess . . . . ... 
Biehsenchengesetz, dessen Ausführung. 
Ministerial-Bekanntmachung, die Aufnahme der Pferde= und Rind- 
viehbestände im Jahre 1887 betreffeoo. 
Ausschreiben einer Abgabe zur Verbandskasse der Viehbesitzer des 
Großherzogthmnmm .. .. .. . . . . .. . .. 
Vormünder im Großherzogthum, deren Unterweisung. Neueste Auflage. 
Ministerial-Bekanntmachung wegen deren Abgabe an die Vormünder 
  
17. Januar 
14. Mai 
2. August 
26. Juli 
8. August 
der land= und forstwirth-, 
0. August 
16. Nopbr. 
23. Nopbr. 
7. Dezbr. 
26. Mai 
5. Januar 
3. März 
16. Junie 
  
12.Februar 
  
  
138 
176 
208 
202 
219 
220 
29
	        
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