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Verlangen des Anmeldenden ertheilt. Für jeden solchen Schein, sowie für jeden sonstigen
Auszug aus dem Musterregister wird eine Gebühr von 1./6 erhoben. (§ 12 des Gesetzes.)
Die Gebühren sind entweder baar an das Gericht einzusenden oder, auf Verlangen des
Anmeldenden, durch Postvorschuß von demselben einzuziehen.
89. ·
WenninGemäßhcitdeg§8degGesctzegeineVerlängerungderSchutzfrtstbeantragt
wird, so ist diese Verlängerung im Musterregister in der Spalte 7 einzutragen.
Die Verlängerung der Schutzrist wird ebenfalls im Deutschen Reichsanzeiger bekannt
gemacht, und es hat daher derjenige, welcher die Verlängerung nachsucht, außer den im § 12
des Gesetzes bestimmten Gebühren die Kosten der Bekanntmachung mit 1.K 50 F zu tragen.
10.
Die Eintragung und die Verlängerung der Schutzfrist wird monatlich im Deutschen
Reichsanzeiger bekannt gemacht (§ 9 des Gesetzes). Die mit der Führung des Musterregisters
betraute Behörde hat am Schlusse jedes Monats ein Verzeichniß der von ihr im Laufe des
verflossenen Monats bewirkten Eintragungen an die „Expedition des Deutschen Reichs- und
Preußischen Staatsanzeigers in Berlin"“ portofrei einzusenden und zugleich den Kostenbetrag
für die Bekanntmachung (s. 88§ 8, 9) beizusügen. · » «
Die Expedition des Deutschen Reichsanzeigers rc. übersendet dem Gerichte über die
erfolgte Bekanntmachung kostenfrei ein Belagsblatt, welches zu den Akten zu bringen ist.
Die Bekanntmachung ist nach folgendem Muster abzufassen:
A. In das Musterregister ist eingetragen:
No. 1. Firma Schmidt u. Co. in Leipzig: 1 Muster für Teppiche; offen; Flächenmuster;
Fabriknummer 100; Schutzfritz ! Jahr; Angemeldet am 1. April 1876, Vor-
mittags 9 Uhr. »
No. 2. Fabrikant Schulz in Leipzig: 1 Packet mit 20 Mustern für Tapeten; Flächen-
muster; Fabriknummer 10—29; Schutzfrist 3 Jahre; Angemeldet am 2. April 1876,
Vormitags 10 Uhr. » ·
No. 3. Glasfabrik von Müller in Leipzig: 1 Glaskrone; versiegelt; Muster für plastische
Erzeugnisse; Fabriknummer 20; Schutfrist 10 Jahre; Angemeldet am 3. April 1876,
Vormittags 11 Uhr.
Leipzig, den 30. April 1876. ·
Königliches Handelsgericht.
B. In das Musterregister ist eingetragen: ·
bei No. 1. Firma Schmidt u. Co. in Leipzig hat für das unter No. 1 eingetragene Teppich-
muster die Verlängerung der Schutzfrist bis auf 3 Jahre angemeldet.
Leipzig, den 31. Dezember 1876. ·
Königliches Handelsgericht.
811. «
Die versiegelt niedergelegten Muster 2c. werden nach Ablauf der Schutzfrist, oder, falls die
Schutzfrist drei Jahre übersteigt, nach Ablauf von drei Jahren, von der Anmeldung ab ge-
rechnet, von Amtswegen eröffnet und können alsdann von jedermann eingesehen werden
Damit die Eröffnung rechtzeitig erfolge, ist über die versiegelt niedergelegten Muster ein
besonderes Verzeichniß zu führen, in welchem der Tag vermerkt wird, an welchem die amtliche
Eröffnung vorzunehmen ist. Ueber die erfolgte Oeffnung ist eine kurze Verhandlung auf-
zunehmen, welche bei den Akten verbleibt.