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Anlage.
Bestimmungen
über die Gebühren der Großherzoglichen Staatsbanbeamten in Fällen, in welchen solche von einer
öffentlichen Behörde zu amtlichen Verrichtungen in Privataugelegenheiten heraugezogen oder mit
ihrer Thätigkeit von einer öffentlichen Behörde zu Privatarbeiten für politische Gemeinden,
Schulgemeinden, Kirchgemeinden, öffentliche Stiftungen und andere öffentliche Anstalten in An-
spruch genommen werden, sofern sie nicht nach ihrer Dienstanstellung zur unentgeltlichen Ver-
richtung verbunden sind und sofern nicht die Kosten der Staatskasse zur Last fallen.
A. Für Leistungen, welche nach den Anschlagssummen der Baukosten
zu berechnen sind.
Gebühren vom Hundert der Kosten- %
Bezeichnung anschlagsumme in Mark Bezeichnung
der 3600 – 9 ——— der
Leistung. dbis mit bis mit bis mit bis mit bis mit üÜber # «
stung 10000ä 30000 00000 0000000000 300000 Vauten
6
I. Bauten in ländlicher Ausstattung.
Entwurf . .. .... 0,8 0,7 0,6 0,5 0,5 0,4 .·. .«
Kostenanschlag....0,50,50,50:«t0,30,3 HIIFJFZIW JFYIIZHZHZJLJ
Ausführunng 0,8. 0,7 0,6 0,5 0,4 0,3 cher, Turnhallen, wie auch ein.
Abrechnunng 0,4 0,4 0,3 0,3 0,2 0,2 sache ländliche Wohngebäudeund
Schulgebäude, Gasthöse u. dal.
2,5 2,3 2,0 1,7 1,4 1,2 in Dörsern und Marktflecken.
II. Bauten in städtischer Ausstattung.
Entwurf ... . ... 1,0 1o0,9 o,8 0,7 0,6 0,5
Kostenanschlag0,80,70,6 0.5 0,5 0,4 Städtische Wohngebände,
Ausführung 1,0 0,9 0, 7 0,7 0,6 0,5 Flarrhäuser= saduuche. Siul.
)ö 7cbaude, rankenhänser, d "
Abrechnng 0,5 0,5 0,4 0,4 0,3 0,3 hönker einfache Stadt · und
3,3 3,0 2,5 2,3 2,0 1,7 Dorslirchen u. dgl.
III. Bauten in monumentaler Ausstattung.
Skize 0,6 0,6 0,5 0,5 0,4 0,4
he ...... 1,2 1,1 1,0 0,9 0,8 0,.,7
ostenanschllg.609 0,8. 0,8. 0,7 0,6 0,5“ie OSebäude unter Il in
Arbeitsrisse und Werk- " reicherer Ansführung, Wohn.
zeichnungen 1,32 115,1 100 1,0 / gebände n —
Ausführung außergewöhnlich oder reich aus-
Auesihrung rslsZ» ; 1½ 5# 10 540 65#n5 gebildeten Innenräumen u. dal.
5,8 5,4 5,0 ,6 4,1 3,8
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