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Urkundlich haben Wir dieses Gesetz Höchsteigenhändig vollzogen und mit
Unserem Großherzoglichen Staatsinsiegel bedrucken lassen.
So geschehen und gegeben Wilhelmsthal, am 13. Juli 1887.
1 Carl Alexander.
Stichling. v. Groß. Vollert.
Ministerial-Bekanntmachungen.
[65] 1. Zur Wahrnehmung der Revisionen nach § 38 Absatz 2 des Reichs-
gesetzes, betreffeud die Erhebung von Reichsstempelabgaben (Reichs-Gesetzblatt
von 1885 Seite 188) sind von den in unserer Bekanntmachung vom 18. Sep-
tember 1885 (Regierungs-Blatt Seite 107) unter Ziffer 5 Benannten nur noch
die Großherzoglichen Ministerial-Revisoren Bemme und Frede hier
bis auf Weiteres beauftragt.
Weimar, den 30. Juni 1887.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement der Finanzen.
Vollert.
[661 II. Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die der
Lebensversicherungs-Gesellschaft Cosmos zu Zeyst im Königreich Holland er-
theilte Erlanbniß zum Geschäftsbetrieb im Großherzogthum wieder zurück-
gezogen worden ist.
Weimar, den 18. Juli 1887.
Großherzoglich Sichsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chefs:
Wokenius.