Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1887. (71)

231 
Formular J. 
Aebersicht 
über die 
Mitglieder, die Krankheits= und Sterbefälle 2c. für das Jahr 
(Bei Kassen, welche nicht das ganze Jahr in Thätigkeit waren, filr den Zeitraum vom 
bis. ) 
  
I. Zahl der Mitglieder?) 
am 
1. Jannar (Jahresanfang) 
1. Augnsnnt. 
1. September 
1. Oktober 
1. November 
1. Dezember. 
1. Januar (Anfang des fol- 
genden 
a) Es ist die Za 
angegebenen 
s erste 
der vorjährige 
Bei der 
ahres). 
zahl „I. 
  
  
zeitpunkten vorhanden wa 
annar (Jahres 
-uu Uebersicht einzumragen. 
zemeindekrankenversicherung genügt die Angabe der Miigliederzahl am 1. Jannar, 1. April, 
männliche. 
  
weibliche. 
  
2. Erkrankungsfällen) im Laufe des 
Jahres der 
männlichen Mitgliedern í ,, , 
weiblichen »....................... 
3. Krankheitstage?) 
Jahres der 
männlichen Mitglieder 
im Laufe des 
  
weiblichen » 
4.Sterbefiilles).JmLaufedesJahres 
gestorbene 
männliche Mitglieder , 
weibliche »........................... 
hl derjenigen Mitglieder anzugeben, welche nach Ausweis des Mitgliederverzeichnisses zu den 
r. 
nfang)“ ist die lebte Zahl „1. Jannar (Anfang des solgenden Jahres)“ 
1. Juli, 1. Oktober und 1. Jannar (Anfang des folgenden Jahres). 
b) Als Erkrankungsfälle und Krankheitstage sind nur diejenigen zu zählen, für welche Krankengeld oder Ver- 
pflegungskosten an Krankenhäufer oder Ersahzleistungen an Dritte für gewährte Krankenunterstützungen gezahlt 
worden (Ziffer 3, 6, 7 
unter „b. Ausgaben“ des Formulars II). — Als Erkrankungssälle sind nur die im 
Lause des Jahres eingetretenen zu zählen, ältere, noch andauernde Erkrankungen kommen dabei nicht in 
Rechnung; als Krankheitstage dagegen sind zu zählen alle in das Jahr fallende, auch die aus vorjährigen 
Erkrankungsfällen herrührenden. Wenn ein Mitglied mehrmals erkrankt, wird jeder Erkranlungssall besonders 
gezählt. Ein regelmößig verlaufendes Wochenbelt zählt nicht als Kranlheit. 
Dc) Für die Gemeindekrankenversicherung fallen die Angaben sort.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.