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Formular J.
Aebersicht
über die
Mitglieder, die Krankheits= und Sterbefälle 2c. für das Jahr
(Bei Kassen, welche nicht das ganze Jahr in Thätigkeit waren, filr den Zeitraum vom
bis. )
I. Zahl der Mitglieder?)
am
1. Jannar (Jahresanfang)
1. Augnsnnt.
1. September
1. Oktober
1. November
1. Dezember.
1. Januar (Anfang des fol-
genden
a) Es ist die Za
angegebenen
s erste
der vorjährige
Bei der
ahres).
zahl „I.
zeitpunkten vorhanden wa
annar (Jahres
-uu Uebersicht einzumragen.
zemeindekrankenversicherung genügt die Angabe der Miigliederzahl am 1. Jannar, 1. April,
männliche.
weibliche.
2. Erkrankungsfällen) im Laufe des
Jahres der
männlichen Mitgliedern í ,, ,
weiblichen ».......................
3. Krankheitstage?)
Jahres der
männlichen Mitglieder
im Laufe des
weiblichen »
4.Sterbefiilles).JmLaufedesJahres
gestorbene
männliche Mitglieder ,
weibliche »...........................
hl derjenigen Mitglieder anzugeben, welche nach Ausweis des Mitgliederverzeichnisses zu den
r.
nfang)“ ist die lebte Zahl „1. Jannar (Anfang des solgenden Jahres)“
1. Juli, 1. Oktober und 1. Jannar (Anfang des folgenden Jahres).
b) Als Erkrankungsfälle und Krankheitstage sind nur diejenigen zu zählen, für welche Krankengeld oder Ver-
pflegungskosten an Krankenhäufer oder Ersahzleistungen an Dritte für gewährte Krankenunterstützungen gezahlt
worden (Ziffer 3, 6, 7
unter „b. Ausgaben“ des Formulars II). — Als Erkrankungssälle sind nur die im
Lause des Jahres eingetretenen zu zählen, ältere, noch andauernde Erkrankungen kommen dabei nicht in
Rechnung; als Krankheitstage dagegen sind zu zählen alle in das Jahr fallende, auch die aus vorjährigen
Erkrankungsfällen herrührenden. Wenn ein Mitglied mehrmals erkrankt, wird jeder Erkranlungssall besonders
gezählt. Ein regelmößig verlaufendes Wochenbelt zählt nicht als Kranlheit.
Dc) Für die Gemeindekrankenversicherung fallen die Angaben sort.