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Lauten, Formen und Wortbildungen ermöglicht wird. Seine Bekanntschaft
mit dem Altfranzösischen muß so weit gehen, daß er nicht zu schwierige Stellen
eines von ihm gelesenen altfranzösischen Werkes mit richtiger Auffassung der
darin vorkommenden Wortformen und im Wesentlichen zutreffender Deutung
des Sinnes zu übersetzen versteht. Auch soll er mit den Gesetzen des fran-
zösischen Versbaues älterer und neuerer Zeit sich bekannt gemacht haben.
Ferner ist zu verlangen, daß der Kandidat von der Entwicklung der Litteratur
nach ihren Hauptepochen und Hauptträgern ein deutliches, zum Theil durch
eigene Lektüre belebtes Bild gewonnen und von hervorragenden Schriftstellern
seit dem 17. Jahrhundert wenigstens ein und das andere Werk mit sicherem
Verständnisse gelesen habe.
5 15.
V. Englische Sprache. 1. Die Befähigung, das Englische in den
mittleren Klassen zu lehren, ist als nachgewiesen zu erachten, wenn der
Kandidat eine im Ganzen korrekte Uebersetzung eines nicht zu schwierigen
dentschen Textes in das Englische als schriftliche Klausurarbeit geliefert und
in der mündlichen Prüfung dargethan hat, daß er mit richtiger, zu fester Ge-
wöhnung gebrachter Aussprache eine sichere Kenntniß der grammatischen Regeln
und des für den Unterricht unentbehrlichen Wortschatzes, auch der wichtigeren
feststehenden Thatsachen der Synonymik, verbindet. Von dem Entwicklungs-
gange der neueren englischen Litteratur muß er eine Uebersicht gewonnen und
einige Werke hervorragender Schriftsteller, soweit sie im Bereiche der Schul-
lektüre liegen, mit eingehendem Verständnisse gelesen haben. Mit den wesent-
lichen Regeln des neuenglischen Versbaues und Reimes muß der Kandidat
bekannt sein, auch im mündlichen Gebrauche der Sprache einige Fertigkeit er-
worben haben.
2. Um sich für den Unterricht in den oberen Klassen zu befähigen,
hat der Kandidat in dem schriftlichen (§ 27, 2, bezw. § 29) und in dem münd-
lichen (§ 32, 2) Gebrauche der Sprache nicht bloß grammatische Korrektheit,
sondern auch Vertrautheit mit dem Sprachschatze und der Eigenthümlichkeit des
Ausdruckes zu erweisen. Seine grammatischen, insbesondere syntaktischen Kennt-
nisse muß er in wissenschaftlichen Zusammenhang gebracht haben. Von den
Hauptthatsachen der geschichtlichen Entwicklung der Sprache muß der Kandidat
sich in dem Maße Kenntniß erworben haben, daß ihm das Verständniß der