Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1887. (71)

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[105) V. Der Sterbekasse deutscher Versicherungsbeamten zu Berlin ist 
die Erlaubniß zum Geschäftsbetrieb im Großherzogthum auf desfallsiges An- 
suchen widerruflich ertheilt worden. 
Es wird Solches und daß die gedachte Gesellschaft den J. B. Franke 
zu Weimar zum Hauptagenten für das Großherzogthum bestellt hat, andurch 
zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar, den 22. November 1887. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
Für den Departements-Chef: 
Wokbkenius. 
[1061 Das 43., 44. und 45. Stück des Reichs-Gesetzblatts enthalten unter 
Nr. 1754 die Bekanntmachung, betreffend Bestimmungen zur Ausführung 
des Gesetzes über den Verkehr mit Ersatzmitteln für Butter, 
vom 12. November 1887; unter 
„ 1755 die Verordnung, betreffend die Formen des Verfahrens und den 
Geschäftsgang des Reichsversicherungsamts, sowie das Verfahren 
vor den auf Grund der Gesetze vom 5. Mai 1886 und vom 
13. Juli 1887 errichteten Schiedsgerichten, vom 13. November 
1887;: unter 
„ 1756 die Verordnung, betreffend die Rechtsverhältnisse in dem Schutz- 
gebiete der Deutsch-Ostafrikanischen Gesellschaft, vom 18. No- 
vember 1887.
	        
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