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Die Predigt hält der Pfarrer, oder, wo mehrere Geistliche sind, der von
dem Visitator damit beauftragte Geistliche. Nach vollendeter Predigt richtet
der Visitator eine Ansprache an die Gemeinde und entläßt dieselbe dann mit
Gebet und Segen.
In dem Nebengottesdienste, der im Uebrigen den vorgeschriebenen litur-
gischen Verlauf nimmt, hält der Ortspfarrer mit den Schulkindern, wenn
möglich unter Zuziehung der konfirmirten Jugend, eine Katechisation über ein
vom Superintendenten ihm zu stellendes und vorher mitzutheilendes Thema.
Es ist dem Superintendenten überlassen, ob er auch seinerseits eine kurze
Unterredung mit den Kindern daran anschließen will. Jedenfalls schließt er
mit einer Ansprache an dieselben und mit Gebet. Wo mehrere Geistliche in
einer Gemeinde thätig sind, kann der Superintendent einem derselben auf-
geben, vor der Katechisation eine kurze Predigt oder Altarrede zu halten.
Während beider Gottesdienste hat der Visitator seine Aufmerksamkeit
insbesondere zu richten auf den liturgischen Theil derselben, bezüglich seiner
Ordnungsmäßigkeit und Würde der Behandlung, auf die Predigt und Katechese
des Geistlichen nach Inhalt, Form und Vortrag, auf die Haltung der Ge-
meinde, ihre Aufmerksamkeit, Andacht und Stille, auf die Haltung, die Ant-
worten und Kenntnisse der Katechumenen, auf den Kirchengesang, das Orgel-
spiel und die Kirchenmusik.
8 16.
An den Verhandlungenüber den Zustand der Parochie nehmen
der Kirchgemeindevorstand der Muttergemeinde und, sofern Filiale zur Pfarrei
gehören, auch die Kirchgemeindevorstände dieser, sowie sämmtliche Ersatz-
männer Theil.
Die Verhandlungen werden auf Grund des Berichtes des Pfarrers ge-
führt und erstrecken sich auf alle die Punkte, die nach dem Urtheile des Visi-
tators eine Besprechung erheischen. Derselbe nimmt die Wünsche und Anträge
der Anwesenden entgegen, knüpft an die Verhandlung entsprechende Mahnungen
und Rathschläge oder trifft, soweit er dazu zuständig ist, bestimmte Anordnungen.
Nach der Verhandlung eines jeden einzelnen Gegenstandes diktirt der Visitator
das Nöthige zu Protokoll. Am Schluß der Verhandlungen wird das Protokoll
verlesen und von den Anwesenden unterschrieben.
Hierauf entfernen sich Pfarrer und Schullehrer, und der Visitator ver-
nimmt den Kirchgemeindevorstand über die Person und Amtsführung des