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2. Urtheil über die Wirksamkeit der Kirchgemeindevorstände und über die
Lehrer als Kirchendiener.
V. Die Gemeinden.
Schilderung des kirchlichen und sittlichen Lebens derselben nach Maßgabe
von Ziffer V, 1 und 2 der Gesichtspunkte für Erstattung des pfarramtlichen
Berichts bei Spezialvisitationen. Besondere Gesichtspunkte je nach örtlichen
oder persönlichen Verhältnissen kann der Generalvisitator hinzufügen. Der
Superintendent kann am Schlusse seines Berichts Wünsche und Vorschläge in
Bezug auf seine amtliche Wirksamkeit und auf die Pflege des kirchlichen und
sittlichen Lebens in seiner Diözese aussprechen.
Ministerial-Bekanntmachungen.
(112) I. Nachstehender Zusatz zu § 11 des Statuts der Sparkasse zu Auma:
„Ausnahmsweise darf eine Kapitalausleihung auch auf außerhalb des
Großherzogthums im Deutschen Reiche gelegene Grundstücke erfolgen,
wenn deren Schätzungswerth ohne Hinzurechnung des Werthes der etwa-
darauf anstehenden Gebäude mündelmäßige Sicherheit bietet."
hat die höchste Genehmigung erhalten, was hierdurch zur öffentlichen Kenntniß
gebracht wird.
Weimar, den 7. Dezember 1887.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
v. Groß.