Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1887. (71)

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2. Urtheil über die Wirksamkeit der Kirchgemeindevorstände und über die 
Lehrer als Kirchendiener. 
V. Die Gemeinden. 
Schilderung des kirchlichen und sittlichen Lebens derselben nach Maßgabe 
von Ziffer V, 1 und 2 der Gesichtspunkte für Erstattung des pfarramtlichen 
Berichts bei Spezialvisitationen. Besondere Gesichtspunkte je nach örtlichen 
oder persönlichen Verhältnissen kann der Generalvisitator hinzufügen. Der 
Superintendent kann am Schlusse seines Berichts Wünsche und Vorschläge in 
Bezug auf seine amtliche Wirksamkeit und auf die Pflege des kirchlichen und 
sittlichen Lebens in seiner Diözese aussprechen. 
Ministerial-Bekanntmachungen. 
(112) I. Nachstehender Zusatz zu § 11 des Statuts der Sparkasse zu Auma: 
„Ausnahmsweise darf eine Kapitalausleihung auch auf außerhalb des 
Großherzogthums im Deutschen Reiche gelegene Grundstücke erfolgen, 
wenn deren Schätzungswerth ohne Hinzurechnung des Werthes der etwa- 
darauf anstehenden Gebäude mündelmäßige Sicherheit bietet." 
hat die höchste Genehmigung erhalten, was hierdurch zur öffentlichen Kenntniß 
gebracht wird. 
Weimar, den 7. Dezember 1887. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
v. Groß.
	        
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