Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1887. (71)

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Als Zeitpunkt, von welchem ab die Nachweisungen vorzulegen sind, wird hiermit der 
I. Januar 1888 bestimmt. 
der 
Für die einzureichenden Nachweisungen wird das unten abgedruckte Formular vorgeschrieben. 
Im Uebrigen wird wegen der Anmeldung auf die beigesügte Anleitung hingewiesen. 
Berlin, den 12. Dezember 1887. Das Reichs-Versicherungsamt. 
Bödiker. 
Formular für die Nachweisung. 
Bezirk der höheren Verwaltungsbehödeeeednß 
Bezirk der unteren Verwaltungsbehöden 
Gemeinde- (Stadi.) (Guts.) Beziirirrrrr.. 
Rachweisung 
im Monat. ........ ... 18 . . ausgeführten Regie-Bauarbeiten, zu deren 
Ausführung mehr als sechs Arbeitstage thatsächlich verwendet worden sind. 
(§22 des Baunnfallversicherungsgesetzes.) 
a) Vor= und Zuname, Stand undddd 
Wohnung des Unternehmers. 
b) Ort der Bauarbeit (Baustelle) . . .. 
Tc) Gegenstand der Bauarbeit)) .. . . . .. 
d) Art des Betriebes . ... 
e) Ist die Arbeit schon im vorvergangenen Monat begonnen worden? (Ja oder Nein.)?) . 
I) Ist für den vorvergangenen Monat schon eine Nachweisung vorgelegt worden? (Ja 
oder Nein.)9) 9) . .. 
6) Ist die Bauarbeit beendigt? (Ja oder Nein.) 
) Wenn die Bauarbeit noch nicht beendigt ist, wird sic im laufenden Monat fortgesetzt 
werden? (Ja oder Nein.) 
  
1) Z. B. Neubau eines Schuppens durch Maurer-, Zimmer- und Dachdeckerarbeit. 
Bei mehreren Arbeilszweigen ist der Hauptarbeitszweig zu unterstreichen. 
2) Z. B. Handbetrieb, Betrieb mit Motoren 2c. 
*) Bei Einreichung der Nachweisung fürr den Monat Jannar 1888 sind die Fragen c und I nicht zu be- 
antworten. 
4) Die Frage 7 ist nur dann zu beantworten, wenn die Frage e bejaht worden ist. 
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