Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1887. (71)

Zahl der Lohn und 
  
Vom Unternehmer nicht 
auszufüllen! 
  
  
  
  
  
  
  
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*) Die Personen, welche mit derselben Art von Bauarbeit beschäftigt waren, sind thunlichst unmittelbar nach einander vor- 
zutragen, z. B. zuerst alle, welche mit Maurerarbeit beschäftigt waren, dann diejenigen, welche Zimmerarbeiten ausgeführt haben rc. 
*) Auch halbe und Viertels-Arbeitstage sind anzugeben. 
)Hier ist nur dann etwas einzutragen, wenn die Arbeit schon im vergangenen Monat begonnen, aber für denselben eine Nach- 
weisung nicht vorgelegt worden ist. 
Bei Einreichung der Nachweisung für den Monat Januar 1888 ist unter II nichts einzutragen. 
(Datum.) (Unterschrift des zur Vorlegung der Nachweisung Verpflichteten.) 
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