Metadata: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1912. (78)

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c) durch Entgegennahme der ständischen Erklärungen und Anträge: 
1. wegen des Rechenschaftsberichts auf die Jahre 1908 und 1909, 
2. wegen des Nachtrags zum ordentlichen Staatshaushalts-Etat auf die Jahre 
1910 und 1911, 
3. wegen der dem Direktorium der Internationalen Ausstellung für Buchgewerbe 
und Graphik in Leipzig 1914 zu gewährenden Garantiesumme des Staates in Höhe 
von 200 000 c/#, 
4. wegen der mit Dekret vom 9. November 1911 gegebenen Nachweisungen über 
die Einnahmen und Ausgaben bei den Domänenfonds in den Jahren 1909 und 1910, 
5. wegen des mittels Dekrets vom 9. November 1911 (Nr. 9) vorgelegten Berichts 
über die Verwaltung und Vermehrung der Königlichen Sammlungen für Kunst und 
Wissenschaft in den Jahren 1908 und 1909, 
6. wegen der Veräußerung eines zirka 48 ha großen Teils des Staatsforstreviers 
Dresden an die Stadtgemeinde Dresden zur Errichtung von Krankenanstalten, Für- 
sorgeheimen und dergleichen, 
7. wegen des mittels Dekrets Nr. 13 vom 13. November 1911 vorgelegten Staats- 
vertrages über den Anschluß der Fürstentümer Reuß älterer Linie und Reuß jüngerer 
Linie an das sächsische Oberverwaltungsgericht, 
8. wegen des im Dekrete vom 10. Dezember 1912 behandelten, anläßlich der 
Gründung der Deutschen Bücherci in Leipzig zwischen dem Staatsfiskus im König- 
reiche Sachsen, der Stadtgemeinde Leipzig und dem Börsenvereine der Deutschen 
Buchhändler abgeschlossenen Vertrages. 
B. Vorlagen an die getreuen Stände, rücksichtlich deren es Unserer 
Entschließung noch bedarf. 
Den ständischen Anträgen entsprechend werden zur Veröffentlichung gelangen: 
1. das Gesetz über die Unfallversicherung in der Land= und Forstwirtschaft, 
2. das Gesetz über die Tagegelder und Reisekosten der Zivilstaatsdiener, 
3. das Kirchensteuergesetz, 
4. das Gesetz, betreffend das Kirchengesetz über den Haushalt der evangelisch- 
lutherischen Kirchgemeinden, 
5. das Schulsteuergesetz, 
6. das Gesetz, betreffend Abänderung des Gesetzes über die Gymnasien, Real- 
schulen und Seminare, « 
7. das Gesetz zur Anderung des Gesetzes, die Unterhaltung und Körung der 
Zuchtbullen betreffend, vom 30. April 1906, 
1812. 77
	        
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