Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1887. (71)

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Handlungen ein, jedoch dergestalt, daß der Gesammtbetrag den Betrag der be- 
treffenden Bauschgebühr im einzelnen Falle nicht übersteigen darf. 
8. Die Knappenbücher, nicht aber auch Ersatzausfertigungen (§ 95 
Ziffer 14), sind kostenfrei zu liefern und auszufertigen. 
9. Dispensationen in Bergbausachen 
durch die Bergämter .. 
durch das Staatsministerium 
C. Verwaltungssachen. 
§ 94. 
Gnadenerweisungen. 
1. Ertheilung der Rechte ehelicher Geburt 
2. Volljährigkeitsdekrete 
3. Trennung einer Ehe aus landesherrlicher Macht- 
vollkommenheit 
4. Dispensationen von dem Verbote der Ehe zwischen 
einem wegen Ehebruchs Geschiedenen und seinem Mit- 
schuldigen. 
5. Erlanbniß zur Annahme eines fremden Familien- 
namens oder Wappens 
6. Verleihung des Adels oder anderer Standeser- 
höhungen. 
7. Nachgesuchte Anerkennung eines auswärts er- 
theilten neuen Adels oder einer auswärts ertheilten son- 
stigen Standeserhöhung . 
8. Auf Nachsuchen ertheilte Titel, unter Berücksich- 
tigung der üblichen, mit dem Titel verbundenen Rang- 
verhältnisse 
9. Nachgesuchte 2 eines auswärts er- 
theilten Titels . . . 
Anmerkung zu Ziffer 5 bis mit 9: 
2 
77 
5 AÆ 
10 
10 
500 
100 
50 
20 
77 
7 
77 
77 
77 
77 
50 
200 
200 
500 
1000 
300 
Der Diener der Geheimen Staatskanzlei erhalt bei jeder dieser Guadenerweisungen 
Nebengebühr von 3.4. 
7. 
AM 
77 
eine
	        
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