Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1887. (71)

b) an Gewerbetreibende, welche einer besonderen Ge- 
nehmigung (88 29 bis 33 a und 34 der Gewerbe- 
ordnung) bedürfen, . ... 
67 
5 J bis 150 + 
9. Wandergewerbescheiue zum Gewerbebetrieb im Umherziehen, welche 
ausgestellt werden in Gemäßheit der Bestimmungen: 
a) in §55 Ziffer 1—3 (vergl. § 61) der Gewerbeordnung 
b) in § 55 Ziffer 4 der Gewerbeordnung 
10. Für Ausdehnung eines Wandergewerbescheines auf 
einen andern Bezirk nach § 60 Absatz 2 der Gewerbeordnung 
11. a) Legitimationsscheine und Legitimationskarten in 
Gemäßheit der §§ 43 und 44 a Absatz 1—5 der 
Gewerbeordnung 
b) Erlanbnißscheine der Quipolize lbehbrde zur?! vor- 
übergehenden Ausübung der in § 55 Ziffer 4 der Ge- 
werbeordunng bezeichneten Gewerbe (§ 60 a der Ge- 
werbeordnung), sowie nach § 56 Ziffer 1 und § 59 
Ziffer 4 der Gewerbeordnung 
Anmerkung zu Ziffer 6 bis ll: 
1 
1 / bis 5 „ 
50 4 bis 1 „ 
5 ·0 77 757“ 1 n 
50 77 1 10 7 
Die Höhe der mit Spielraum gegebenen Sätze ist mit Rücksicht auf Umfang und Art 
des Betriebs, die Zeitdauer der Gestattung, die Umfänglichkeit der Verhandlungen, bezüglich 
die Höhe der Gewerbssteuer zu bemessen. 
12. Gewerbelegitimationskarten zum Waarenaufkauf und 
Bestellungssuchen (§ 44 a letzter #bsot der Gewerbeordnung) 
13. Ministerial-Reisepässe 
Andere Reisepässe und Paßtarten 
14. Gesindebücher, Sittenzenugnisse, Zeugnisse der de. 
meindevorstände zur Erlangung von Wandergewerbescheinen, 
Abmeldungszeugnisse beim Wegzug aus einem Orte, zweite 
oder weitere Ausfertigungen von solchen Arbeitsbüchern, 
Impfscheinen und anderen Zeugnissen, deren erste Aus- 
fertigung kostenfrei zu erfolgen hat, 
15. Bauerlaubnißscheine 
16. Dispensationen in Baupolizeisachen und in anderen 
sicherheitspolizeilichen Angelegenheiten 
1887 
3 MA 
3 « 
1 11 
— 450 A 
1 — bis 15 A 
2 * t 50 11
	        
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