Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1888. (72)

XIV 
  
  
  
Tag Seite des 
Juhalt. # *—*m 
Gesetzes 2c. Blattes. 
Schmidt, jun., Franz, Kaufmann zu Weimar, Hauptagent der Versiche- 
rungs-Gesellschaft zu Schwdt ... . .. .. .. .. . . .. 17. Septbr. 
Schmidt, Richard, Glasermeister zu Weimar, Hauptagent der „Ilammonia“, 
Glas-Versicherungs-Gesellschaft des Verbandes von Glaser- 
Innungen Deutschlands zu Hambur 
Schulen, höhere, Prüfungskommission für das Lehramt an solchen. 
kanntmachn .... ... . . .. .. . . .. 
Schweizerische Gerichsbezörden. Verkehr mit derselben seitens der deut- 
chen Gerichtsbehörden. Ministerial-Bekanntmachunung . . . . 
Sonntag, Hermann, Kaufmann zu Weimar, Hauptagent des Feuer-Asse- 
kuranz-Vereins zu Altonaaaaaaaa 
Sprengstoffe und Munitionsgegenstände der Militär= und Marinever= 
waltung, Vorschriften über deren Versendung auf Landwegen. 
Ministerial-Bekanntmahag . . . ... 
Staatsbehörden, deren Neugestaltung. Nachtrag zu § 5 des Gesetzes 
vom 5. März 18532215 . .. . .. . .. . . . .. . . . . 
Standesämter: 
Ministerial- Bekauntmachung, die Errichtung eines besonderen 
Standesamts für den Gemeindebezirk Fernbreitenbach betreffend 
Stöckert, Wilhelm, Kaufmann zu Weimar, Hauptagent der Aachen-Leip, 
ziger Versicherungs-Aktien-Gesellschaft 
Straßenbauverwaltungen, deren Verpflichtungen im Interesse der Bundes- 
telegraphenverwaltung auf Grund des Bundesrathsbeschlusses vom 
25. Juni 1869. inisterial- Bekanntmachung 
Submissionsverfahren, in Zollsachen r2c. betreffend, siehe unter Zollan- 
gelegenheiten. 
T. 
Triptis-Blankenstein, Eisenbahn, siehe unter Eisenbahn-Angelegen- 
heiten. 
U#. 
Unfall= und Kranken-Versicherung: 
Ministerial-Bekanntmachung, betreffend die Höhe der Vergütung, 
welche den Gemeindebehörden nach Maßgabe des § 81 des land- 
wirthschaftlichen Unfall-Versicherungs-Gesetzes von der Berufs- 
genossenschaft für die Einziehung der Beiträge zu gewähren ist 
Ministerial. Bekanntmachung, betreffend die Ausführungsvorschriften 
für die Unfall- und Kranken-Versicherung der im staatlichen Forst- 
betriebe beschäftigten Personen 
Regulativ, betreffend die Wahlen der dem Arbeiterstande ange- 
hörenden Beisitzer des Schiedsgerichts und der zur Theilnahme 
an den Unfalluntersuchungen berechtigten Bevollmächtigten der 
Krankenkasse oder Arbeiter für den staatlichen Forstbetrieb des 
Großherzogthums 
  
1 126 
11. Dezbr. 169 
13. Oktober 135 
12. März 35 
13. Februar 9 
  
5. Septbr. 121 
4. April 55 
J. April 59 
14. Dezbr. 169 
. 
23 April 61 
7. März 20 
20. Mz. 
| 
I 
20. März 25
	        
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