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schaft den Kaufmann Richard Rodeck hier zum Hauptagenten für das Groß-
herzogthum bestellt hat, andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar, den 26. September 1888.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
Wobenius.
(89] Höchster Anordnung zufolge wird von jetzt ab über die wichtigeren,
auch die Interessen des Großherzogthums berührenden Veröffentlichungen im
„Centralblatt für das Deutsche Reich" Mittheilung im Regierungs-Blatte ge-
macht werden.
Weimar, den 1. Oktober 1888.
Die Redaktion des Großherzoglichen Regierungs-Blattes.
Aus dem Jahrgang des Centralblattes für das Jahr 1888 wird nach-
träglich hingewiesen auf
Nr. 1, S. 2, Aenderung in dem Verzeichniß der zur Einziehung von Gerichts-
kosten bestimmten Stellen.
Nr. 3, S. 9, Bekanntmachung, betreffend die Abänderung der Vorschriften für
die ärztliche Vorprüfung vom 2. Juni 1883, vom 17. Januar 1888,
und S. 10, Veränderungen in dem Stande oder den Befugnissen
der Zoll= und Steuerstellen.
Nr. 4, S. 17, Aufnahmebedingungen für das Potsdamsche große Militär-
Waisenhaus.
Nr. 6, S. 27, Zollbehandlung von verschiedenen tarifirten Spirituosen inner-
halb desselben Theilungslagers; S. 28, Tarasätze für die mit An-
spruch auf Zollvergütung ausgehenden Cigaretten; S. 28, Veränderungen
in dem Stande oder den Befugnissen der Zoll= und Steuerstellen;
S. 32, Regulativ, betreffend die Wahl der auf Grund des See-
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