Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1888. (72)

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[93] IV. Der Deutschen Trichinen-Versicherungs-Anstalt zu Jauer ist die 
Erlaubniß zum Geschäftsbetrieb im Großherzogthum auf desfallsiges Ansuchen 
widerruflich ertheilt worden. 
Es wird Solches, und daß die gedachte Anstalt den Karl Poser in 
Wünschendorf zum Hauptagenten für das Großherzogthum bestellt hat, andurch 
zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar, den 12. Oktober 1888. 
Großherzoglich Sächsisches Staate-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
Für den Departements-Chefs: 
Wobenius. 
!94]) Das 36. und 37. Stück des Reichs-Gesetzblatts enthalten unter 
Nr. 1823 die Bekanntmachung, betreffend die Einfuhr von Pflanzen und 
sonstigen Gegenständen des Gartenbaues, vom 16. September 1888; 
unter 
„ 1824 die Verordnung über die Inkraftsetzung des Gesetzes, betreffend 
die Unfall= und Krankenversicherung der in land= und forstwirth- 
schaftlichen Betrieben beschäftigten Personen vom 5. Mai 1886 
für das Herzogthum Anhalt; vom 2. Oktober 1888. 
Das Centralblatt für das Deutsche Reich enthält in 
Nr. 41, S. 894, Vorläufige Bestimmungen über die Statistik des Waaren- 
verkehrs aus Anlaß des bevorstehenden Zollanschlusses von Hamburg, 
Bremen und einigen preußischen und oldenburgischen Gebietstheilen. 
„ 42, S. 905, Veränderungen in dem Stande oder den Befugnissen der 
Zoll= und Stenerstellen. 
  
Weimar. — Hos-Buchdruckerei.
	        
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