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Zwischen der Großherzoglich Sächsischen Staatsregierung, vertreten durch
den Großherzoglichen Regierungsrath Dr. Slevogt, und der Herzoglich
Sachsen-Meiningenschen Staatsregierung, vertreten durch den Herzoglichen
Geheimen Staatsrath Dr. Heim, ist unter Vorbehalt der landesherrlichen
Genehmigung sowie des Landtages im Großherzogthum und unter dem weiteren
Vorbehalt, daß die beiden Gemeinden von Kranichfeld den zum Bahnbau er-
forderlichen Grund und Boden unentgeltlich an den Großherzoglichen Staats-
fiskus abtreten, folgender Vertrag verabredet worden:
J.
Die Großherzogliche Staatsregierung wird im Anschluß an die auf
Staatskosten erbaute Weimar-Berka-Blankenhainer Eisenbahn die Strecke
Tannroda-Kranichfeld als normalspurige Nebenbahn bauen und betreiben.
II.
Die Herzoglich Sachsen-Meiningensche Staatsregierung verpflichtet sich,
zum Ban dieser Bahnstrecke acht Tage nach der Betriebseröffnung auf der-
selben einen unverzinslichen nicht rückzahlbaren Beitrag von 60 O00 an
den Großherzoglichen Staatsfiskus zu zahlen.
III.
Die Herzoglich Sachsen-Meiningensche Regierung tritt die Landeshoheit
a) über die von Tannroda nach Kranichfeld führende Chaussee bis zum
Anfange der Ortsstraße von Kranichfeld, nämlich einer Linie von der
nördlichen Ecke des Hauses des Maurermeister Busch nach der gleichen
Ecke des Hauses des Friedrich Gärtner zu Kranichfeld,
— gegen entsprechenden, bei der gegenwärtig stattfindenden Regulirung
der Hoheitsgrenze ihr zu gewährenden Gegenwerth — über dasjenige
Areal, welches für die Bahnhofsanlage von Kranichfeld in Aussicht ge-
nommen ist und sonst etwa noch zum Bau der Bahn erforderlich sein
sollte,
an die Großherzoglich Weimarische Staatsregierung mit Ablauf des auf die
beiderseitige Ratifikation folgenden Monats ab.
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