Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1888. (72)

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IV. 
Bei der landespolizeilichen Prüfung des Bauplans wird die Sachsen- 
Meiningensche Regierung Theil nehmen und es werden bei dessen Feststellung 
ihre Wünsche, soweit möglich, berücksichtigt werden. 
V. 
Sollle die gesammte Bahnanlage von Weimar nach Kranichfeld und von 
Berka nach Blankenhain durch Verkauf in andere Hände übergehen, so ver- 
pflichtet sich die Großherzoglich Weimarische Regierung an die Hergoglich 
Sachsen-Meiningensche Regierung einen dem Verhältniß des von derselben 
gewährten Beitrags zu dem von der Großherzoglichen Regierung auf die Bahn 
verwendeten Kapital entsprechenden Antheil des Kaufpreises herauszuzahlen. 
Weimar, am 3. Februar 1888. 
(L. S.) gez. Dr. Carl Slevogt. 
Meiningen, am 16. Februar 1888. 
(L. S.) gez. Dr. Heim. 
Zwischen dem Großherzoglichen Staats-Ministerium, Departement des 
Innern, und dem Mitteldentschen Eisenbahnkonsortium (Darmstädter Bank, 
H. Bachstein) ist heute unter dem Vorbehalte der Genehmigung der Großher= 
zoglichen Staatsregierung folgender 
Nachtragsvertrag 
zu dem Vertrage vom 17./18. Februar 1886, betreffend den Bau und Betrieb 
einer Eisenbahn von Weimar nach Tannroda mit Abzweigung von Berka nach 
Blankenhain abgeschlossen worden. 
J. 
Das Konsortium übernimmt den Ban und Betrieb der in Aussicht ge— 
nommenen Verlängerung der Weimar-Berka-Blankenhainer Eisenbahn von 
Tannroda nach Kranichfeld. Der erwähnte Vertrag vom 17./18. Februar 1886 
wird auf diese Verlängerung dergestalt ausgedehnt, daß, soweit nicht nachstehend 
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