Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1888. (72)

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Nr. 1827 desgleichen mit der Republik Honduras, vom 12. Dezember 1887; 
11 
45, 
unter 
1828 Verordnung, betreffend die Einberufung des Reichstages, vom 
9. November 1888. 
Das Centralblatt für das Deutsche Reich enthält in den Nummern 44, 
46 und 47: 
913 den Zollanschluß von Hamburg und Bremen, sowie angrenzender 
920 
925 
926 
93 
— 
934 
940 
preußischer und oldenburgischer Gebietstheile; 
der Bundesrathsbeschluß, betreffend Genehmigung der von dem 
Ausschuß für Zoll= und Stenerwesen aus Anlaß der Zollanschlüsse 
beschlossenen Regulative; 
Anweisung für die Abfertigung harter Kammgarne der Tarifnummer 
416 La;z 
Veränderungen in dem Stande oder den Befugnissen der Zoll= und 
Steuerstellen; 
Abänderung der Vorschrift des § 5 Nr. 4 der Bekanntmachung vom 
21. Juli 1882, betreffend die amtliche Beglaubigung von Abel'schen 
Petroleumprobern; 
Bestimmungen für die Prüfung und Beglaubigung von Thermo- 
metern; 
Veränderungen in dem Stande oder den Befugnissen der Zoll= und 
Steuerstellen.
	        
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