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wollte, daß er auch nur den Fortgang der schon angefangenen
Execution wenigstens so lange aufschob, bis man sich
wegen der Art der Bezahlung verglichen haben moͤchte,
wenn anders dieser Vergleich unverweilt ploͤtzlich geschlossen
seyn wuͤrde. Die Calenbergischen Landstaͤnde entschlossen sich
zur Buͤrgschaft für 100,000 Thlr., die Wolfenbuͤttelschen
und Hoyischen übernahmen ein gleiches *), am kaiserlichen
Hofe wurde ein Vergleich geschlossen, daß drei der schdnsien
Aemter der Grafschaft Hoya 5#) dem Grasen Tilly zur Sicherheit
der Bezahlung eingeräumt werden sollten, und doch so
wenig konnte nun auch die reichste Beute befriedigen, doch
wies der Kaiser selbst dem Grafen das ganze Fürsienthum
Calenberg an, die ganze obere Grasfschaft Hoya wurde für
Tilly besetzt, und was Albrecht von Waldstein in Meklenburg
geworden war, schien endlich Tillp an der Weser und Leine
werden zu müssen.
In den wichtigsten Aemtern des Fürstenthums Calenberg
nahm Tilly Huldigung ein, über zwei Millionen Steuern wurden
innerhalb drei Jahren unter seinem Namen erhoben, wo er nicht
Steuern erheben konnte, erhob er Contributionen, und selbst Staͤdte,
die er nicht wirklich besetzt hielt, was vorzüglich Hannover nicht
nur einmal erfuhr 799), mußten bald schwere Lieferungen thun,
bald gedrohte Belagerungen abkaufen. Es war auch mehr Politil
als Mässigung, daß er nicht selbst den Namen eines Fürsten
von Calenberg endlich annahm. Man sah nämlich dem un,
*) s. erstangef. Landtagsabsch, 5. Aug. 1629.
½) Stolzenau, Spke und Steigerberg.
) Die Stadt Hannover mußte 1627 lechzehn hundert Malter
Korn an Tillv liefern. 1628 mußhte sie 12000. Rthlr. bezahlen.
Sie verwandte in drei Jahren auf ihre eigenen Soldaten ohne
die Besoldung des Capitains 11000 Rthlr.